Tipps zur werblichen Nutzung von personenbezogenen Daten
10.01.2013 / ID: 96080
Werbung, Marketing & Marktforschung

Transparenz ist die Grundlage für jede Verwendung von personenbezogenen Daten. Zu prüfen ist, ob eine Rechtsvorschrift oder die Einwilligung der betroffenen Person die Datenverwendung gestattet. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erlaubt die Verwendung personenbezogener Daten insbesondere in dem Umfang, wie es für die Erfüllung von Verträgen mit der betroffenen Person notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Datenverwendung kann nach einer Abwägung der beiderseitigen Interessen zulässig sein.
Die betroffenen Personen sind über den Umgang mit ihren Daten zu informieren, speziell das Recht der betroffenen Personen auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten hat eine zentrale Bedeutung. Hierüber müssen alle Sachbearbeiter in einem Unternehmen informiert sein, damit solche Auskunftswünsche sachgerecht und zeitnah erfüllt werden können.
Einhaltung der Vorschriften für die werbliche Datenverarbeitung
Werbung bei Verbrauchern ist anerkanntermaßen notwendig, aber nicht mit allen Mitteln und mit allen
Kundendaten erlaubt. Briefwerbung an die Postadressen von Kunden oder zur Neukundenwerbung (auf der Grundlage der im BDSG formulierten Ausnahmetatbestände) ist grundsätzlich zulässig, solange der Adressat dem nicht widersprochen hat. Bei Werbung mittels Telefonanruf oder Fax ist für eine Verwendung der Rufnummer die vorherige ausdrückliche Einwilligung notwendig.
Elektronische Werbung mittels E-Mail oder SMS ist nur in bestehenden Kundenbeziehungen unter Einhaltung bestimmter Regeln auch ohne Einwilligung erlaubt; ansonsten nicht.
Gehen Sie so sparsam wie möglich mit der Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten um!
Bei einer Auslagerung von EDV-Tätigkeiten mit personenbezogenen Daten an einen Dienstleister (z. B. Rechenzentren oder Werbedienstleister) ist dieser sorgfältig auszuwählen und zu überwachen. Außerdem sind mit dem Dienstleister in einem schriftlichen Vertrag datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen festzulegen (10 Vertragspunkte nach § 11 Abs. 2 BDSG).
Gerade im Bereich Auftragsdatenverarbeitung ist Datenschutz sehr wichtig. Aus diesem Grund unterstellt sich die Firma pro:tagon® einem regelmäßigen Datenschutzaudit.
pro:tagon® gehört zu den führenden IT- Dienstleistern im Dialogmarketing. Mit über 17 Jahren Erfahrung sind wir für zahlreiche Versender tätig – immer unabhängig, schnell und professionell.
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