Pressemitteilung von Bjoern Bendig

Warteschleifen bei Servicerufnummern künftig kostenlos


PC, Information & Telekommunikation

Die lange Diskussion zum Thema "kostenfreie Warteschleife" hat ein Ende. Durch den Bundestag wurde gestern die geplante Neuregelung des TKG verabschiedet. Nun muss nur noch der Bundesrat dem neuen Gesetz noch zustimmen. Ist diese erfolgt, wird voraussichtlich zum 1. März 2012 das neue Gesetz in Kraft treten. Das Gesetz sieht ein Zwei-Phasen-Modell vor. Die Phase 1 dauert 12 Monate und regelt die Kostenfreiheit für die ersten 120 Sekunden Wartezeit. Die ersten drei Monate dienen der technischen Umsetzung.
In der Phase 2 müssen alle Wartezeiten während eines Gespräches kostenfrei gestellt werden. Somit konnte sich die FDP mit dem Wegfall der Bagetellgrenze (30-Sekunden) durchsetzen. Das bedeutet, dass Weiterleitungen bis zu 30 Sekunden Dauer künftig nicht mehr berechnet werden dürfen. Das neue Gesetz gilt auch für Gespräche aus den Mobilfunknetzen. Bei Ortsnetzrufnummern (z.B. 069, 030, 040), herkömmlichen Mobilfunkrufnummern (z.B. 0171, 0172, 0163) und entgeltfreien Rufnummern (0800) sowie Anrufen, die pauschal abgerechnet werden (0180-2, 0180-4), bleiben Warteschleifen uneingeschränkt erlaubt.

Die Bundesregierung hatte sich bereits im September 2010 auf eine Neugestaltung für Anrufe aus dem Festnetz und dem Mobilfunknetz verständigt. Während 0800-Nummern derzeit kostenfrei sind, müssen Anrufer für 0180-Servicenummern und 0900-Premiumdienste zahlen.

Detail-Fragen für eine gesetzeskonforme Umsetzung beantworten wir Ihnen individuell per eMail info@kostenfreie-warteschleife.de oder unter der Rufnummer 0800-800 5454.

Weiterführende Informationen finden Sie auch unter http://www.kostenlose-warteschleife.de
Servicerufnummer Warteschleife TKG-Novelle Gesetz 0180 0900 Beratung

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Gaustr. 9 55294 Bodenheim

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