Kfz-Handel auf der Roten Liste
28.02.2013 / ID: 103926
Auto & Verkehr
Hamburg, 28. Februar 2013 - Autohäuser kennen das Problem nur zu gut: Der knallharte Wettbewerbsdruck lässt die Margen aus dem Kerngeschäft immer weiter schrumpfen, der Handel mit fabrikneuen und gebrauchten Automobilen bringt immer weniger ein. So wenig, dass der Tag in Sichtweite rücken könnte, zu dem die Autohäuser auf die "Roten Liste" der gefährdeten Arten gesetzt werden müssten. Schon jetzt wächst die Liste der in Insolvenz geratenen Autohäuser in bedrohlichem Tempo, im Wochenrhythmus melden sich Kfz-Händler beim Insolvenzrichter.
Um von dieser Roten Liste wieder herunterzukommen oder gar nicht erst dort zu landen, muss sich der Autohandel zusätzliche Einkommensquellen schaffen. Für viele Handelsunternehmen ist das nichts Neues - sie versuchen, sich mit verstärkten After-Sales-Verkaufsaktivitäten oder im Servicebereich ein zweites Standbein aufzubauen. Dazu gehört auch die Regulierung von Unfallschäden. Doch hier lauert die nächste Falle: Nicht wenige Händler geraten damit vom Regen in die Traufe. Das gilt vor allem für den Servicebereich. Denn wer beispielsweise das Schadensmanagement in Eigenregie zu stemmen versucht, holt sich schnell eine blutige Nase - und wird damit wahrscheinlich sehr bald feststellen, dass dieses Segment allzu zeitaufwändig und Know-how-intensiv ist.
Also eine ausweglose Situation? Keineswegs. Gerade für das Schadensmanagement stehen externe Dienstleister bereit, die mit ihrer langjährig erworbenen Expertise den Kunden der Autohäuser zur Seite stehen können. Ihr Service wirkt doppelt: Er entlastet die Autohäuser personell; Mitarbeiter können sich damit wieder ihren primären Tätigkeiten im Verkauf und Kundenservice widmen. Und zweitens verfügen externe, auf das Schadensmanagement fokussierte Dienstleister wie die Rechtsanwaltskanzlei Ochsendorf & Collegen auch über das juristische Wissen und die Durchsetzungsfähigkeit, um ihren Mandanten sicher zu ihrem Recht zu verhelfen und so nebenbei den Autohäusern schnell Liquidität zu sichern. Auf diese Weise können spezialisierte Anwälte durch die Mandatsübernahme das Autohaus im Durchschnitt um anderthalb Arbeitsstunden entlasten - pro Regulierung eines Schadenfalls. Und während es für ein in Eigenregie agierendes Autohaus nach Rechnungsstellung in der Regel bis zu 12 Wochen dauern kann, bis die Versicherungen den Schaden regulieren, können die juristischen Experten in vielen Fällen diese Zeitspanne erheblich verkürzen. Das geschieht insbesondere auch dadurch, dass Vorschüsse aufgrund vorgelegter Gutachten gezahlt werden. Die Mandanten- und somit die Kundenzufriedenheit auch im Sinne des Autohauses ist damit rasch erreicht.
"Mit drei Niederlassungen in Deutschland vertreten wir bundesweit regelmäßig und kontinuierlich Mandanten, die uns mit der Abwicklung Ihrer Unfallangelegenheiten beauftragt haben", erläutert Frank Ochsendorf, vertretungsberechtigter Gesellschafter der Sozietät Ochsendorf & Coll. "Damit sind wir in der Lage, effektiv zu agieren und Schadensfälle erfolgreich und zügig zu bearbeiten."
http://raochsendorf.de
Ochsendorf & Coll. Partnerschaftsgesellschaft
Grelckstraße 36 22529 Hamburg
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