Pressemitteilung von Daniel Volbert

Gerechtigkeit beim Steuern sparen?


10.07.2013 / ID: 126215
Bildung, Karriere & Schulungen

Was wünschen wir uns alle? Steuervereinfachung und Steuerentlastung! Aber gerade danach sieht es momentan weniger aus, da derzeit statistisch gesehen alle 2,5 Tage eine Gesetzesänderung erfolgt. Ein Ende ist dabei nicht in Sicht. Hinzu kommt eine Flut von rund 5.000 neuen Bundesfinanzhofes (BFH) -Urteilen jährlich.

Immer wiederkehrende Begründungen für Reformen sind:

- Beseitigung einer zu hohen oder zu niedrigen Besteuerung
- Vereinfachung des Steuerrechts und Erhöhung der Transparenz.
- Vor allem im Bereich der Unternehmensbesteuerung Erhöhung der Standortattraktivität für Investitionen.
- Verhinderung schleichender Steuererhöhungen (sog. kalte Progression) durch das Zusammenwirken von schleichender Inflation und progressivem Steuertarif.
- Änderungen des Steuerrechts aufgrund von Vorgaben der Rechtsprechung

Die Consortis Verwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin ist ein junges, innovatives Unternehmen, welches im Jahr 2008 gegründet wurde. Im Rahmen von Seminarveranstaltungen informiert die Consortis Verwaltungs GmbH Verbraucher, Steuerzahler, Interessierte und Mitarbeiter über neue Entwicklungen rund um Finanzen, Steuern und Rechttipps. Geschäftsführer Daniel Volbert erörtert in Zusammenarbeit mit Finanz- und Steuerexperten verschiedene Möglichkeiten der Steueroptimierung und in der heutigen Zeit mit dem Wissen und Betrachtung aus der Vergangenheit. Das Seminar mit zahlreichen Besuchern fand in den Räumlichkeiten in Berlin statt.

Früher waren alle Steuern direkte Steuern

Wer etwas hatte, das steuerpflichtig war, musste den dafür fälligen Betrag in bar oder in Naturalien entrichten. Heute werden viele Steuern - wie die Mehrwertsteuer, die Branntwein-, Kaffee- oder Mineralölsteuer - indirekt erhoben, sie sind also im Preis enthalten, den der Verbraucher zum Beispiel an der Kasse im Supermarkt oder an der Tankstelle zahlen muss. Dabei spielt es keine Rolle, wer etwas kauft: Der jeweilige Steuersatz ist für alle Kunden gleich. Bei den meisten direkten Steuern hingegen, die unter anderem auf Einkommen (Lohn-, Einkommens-, Kapitalertrags-, Körperschafts- und Gewerbesteuer), auf Immobilienbesitz (Grundsteuer) und auf Erbschaften erhoben werden, gibt es Freibeträge, die Geringverdiener entlasten. Außerdem kann der Steuersatz in diesen Fällen variieren: Bei der Einkommenssteuer etwa liegt er zwischen 15 und 45 Prozent. All das addiert sich zu einer ansehnlichen Summe: Der Anteil der Steuern an den gesamten Einnahmen des Staates (etwa 1000 Milliarden Euro) liegt bei knapp 90 Prozent.

Geschäftsführer Daniel Volbert hierzu: "Aus unseren täglichen Gesprächen erfahren wir, dass die Meinung und das Gefühl weit verbreitet ist, dass man für die gezahlten Steuern keine direkten Gegenleistungen erhält. Somit ist von jeher bei den Steuerpflichtigen der Versuch weit verbreitet, dem Staat so viel wie möglich von dem vorzuenthalten, was ihm zusteht. Klar ist natürlich, dass das gesellschaftliche Miteinanderleben eine Form wie der unseren Steuerabgabeform bedarf um Wachstum, Sicherheit, Innovation und Vorsorge beispielsweise zu erlangen und zu erhalten. Die Frage nach dem wie sollte dies funktionieren, gibt es eine vertretbare Gerechtigkeit? Fallen den Bürgern außer den illegalen Mittel der Steuerhinterziehung ganz legale Möglichkeiten der steuerlichen Gerechtigkeit ein? Wie kann der Betrag, den man ans Finanzamt zahlen muss legal reduziert werden ohne dabei Schaden anzurichten? Hier schaffen die Politiker oft bewusst Anreize und Möglichkeiten, um die Bürger zu einem politisch gewollten Verhalten zu verleiten:

Nehmen wir das Beispiel: Anfang der neunziger Jahre Wohnungsbau-Investitionen in Ostdeutschland Hier hat durch die Politik eine massive steuerliche Begünstigung stattgefunden und daraufhin löste diese Weichenstellung einen gewaltigen Boom im Baugewerbe aus."

Weitere Beispiele wurden diskutiert, Erfahrungen ausgetauscht und über die legalen Möglichkeiten der Steueroptimierung informiert.

V.i.S.d.P.:

Daniel Volbert
Geschäftsführung
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
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