NSA Überwachung möglicherweise verfassungswidrig
19.12.2013 / ID: 150936
PC, Information & Telekommunikation
Am Montag bezeichnete der US Bundesrichter Richard Leon die Überwachungsmethoden der NSA als rücksichtlos und willkürlich und krisitierte damit das Verhalten des amerikanischen Geheimdienstes auf das Schärfste. Hier würden die Freiheiten der Bürger vollkommen außer acht gelassen und gegen deren Rechte verstoßen, eine Überwachung und Speicherung von persönlichen Daten ohne richterliche Erlaubnis sei nicht hinnehmbar, so der Richter. Das Urteil des Gerichts fiel damit überaschend hart aus und ließ NSA Gegner jubeln. Eine Antwort der Regierung steht zur Zeit noch aus, doch selbst der Richter geht von einem Einspruch gegen das Urteil aus.
Währenddessen fordert ein von Präsident Obama nach der weltweiten Empörung über den Handy Abhörskandal in Auftrag gegebener Expertenbericht entscheidende und radikale Reformen der NSA. Dem am Mittwoch vorgelegten Bericht zufolge soll die NSA selbst künftig keine persönlichen Daten mehr speichern dürfen, sondern nur noch die Telefongesellschaften, bei denen die jeweiligen Daten anfallen. Bundeskanzlerin Merkel wird in dem neuen Bericht nicht erwähnt, jedoch empfehlen die Experten, die Beziehungen zu anderen Nationen durch die NSA nicht weiter zu gefährden und sowohl die Führer anderer Länder, als auch deren Bürger zu respektieren und keine Daten mehr zu speichern.
Ob Obama dem Rat seiner Expertengruppe folgen wird, ist noch ungewiss, der Druck auf die Regierung wächst jedoch durch das am Montag verkündete Urteil weiter.
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