ARAG Recht schnell...
18.10.2023 / ID: 400479
Freizeit, Buntes & Vermischtes

Israel befindet sich formell im Kriegszustand. Daher warnt das Auswärtige Amt vor Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete. Die meisten Airlines haben ihre Flüge in die Region bereits komplett eingestellt oder stornieren geplante Verbindungen kurzfristig. Auch Reedereien haben Routen ihrer Kreuzfahrtschiffe geändert. Reisenden raten ARAG Experten, bzgl. möglicher Umbuchungen in engem Kontakt mit ihrem Reiseanbieter zu bleiben. Grundsätzlich gilt: Wer aktuell oder in naher Zukunft eine Reise nach Israel gebucht hat, kann die Reise aufgrund der Warnung des Auswärtigen Amtes stornieren. Dabei muss der Preis vollständig erstattet und es darf keine Stornogebühr erhoben werden. Auch eine Umbuchung auf ein anderes Urlaubsziel ist möglich. Wer erst in einigen Monaten eine Israel-Reise geplant hat und bereits jetzt stornieren möchte, muss laut ARAG Experten hingegen mit einer Stornogebühr rechnen. Auch hier hilft ein enger Austausch mit dem Veranstalter, bei dem die Reise gebucht wurde. Wer die Reisebestandteile individuell gebucht hat, bekommt sein Geld für den Flug nur zurück, wenn die Fluggesellschaft den Flug annulliert hat. Gleiches gilt für das individuell gebuchte Hotel: Hat es trotz der aktuellen Lage geöffnet und bietet alle gebuchten Leistungen ohne Einschränkung an, ist ein kostenfreier Storno nicht ohne Weiteres möglich. Auch hier empfehlen die ARAG Experten, die Unterkunft zu kontaktieren und auf dem Wege der Kulanz nach einer Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt oder einem Gutschein zu fragen.
+++ Aroma-Verbot für Tabak wird ausgeweitet +++
"Was nachweislich tötet, sollte weder nach Beere noch Melone oder Vanille schmecken", so Bundesminister Cem Özdemir zum Verbot von charakteristischen Aromen und Aromastoffen bei erhitzten Tabakerzeugnissen. Bislang waren Aromen nur bei Zigaretten und Tabak zum Selberdrehen untersagt. Nach Auskunft der ARAG Experten wird das Aroma-Verbot ab 23. Oktober auch auf sogenannte Tabakerhitzer ausgeweitet. Im Gegensatz zur Zigarette wird der Tabak in diesem Gerät auf über 300 Grad Celsius erhitzt. Dabei entstehen Aerosole, die durch Ziehen am Mundstück inhaliert werden. E-Zigaretten sind nicht vom Verbot betroffen.
+++ Leasingrate für Dienstrad während Krankheit +++
Bleibt ein im Wege der Entgeltumwandlung finanziertes Dienstrad auch während einer längeren Arbeitsunfähigkeit im Besitz des Arbeitnehmers, sodass er es weiter nutzen kann, muss er die Leasingraten für das Rad in der Zeit des Krankengeldbezugs selbst tragen. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten das Arbeitsgericht Aachen entschieden (Az.: 8 Ca 2199/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des ArbG Aachen.
+++ Hundesteuer auch für Therapiehunde +++
Auch Hunde, die der Halter bei seiner beruflichen Tätigkeit als Hundetrainer und Hundephysiotherapeut einsetzt, unterliegen der Hundesteuer. Das gilt laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz zumindest dann, wenn der Hund in erster Linie aus privatem Interesse gehalten wird (Az.: 3 K 16/23.MZ).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Mainz.
+++ Berücksichtigung der Kellerräume bei Nutzungsersatz +++
Weil der Voreigentümer eines Mehrfamilienhauses seine Wohnung nicht räumte, musste er den neuen Eigentümern Nutzungsersatz zahlen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt, wonach bei dessen Berechnung auch mitgenutzte Kellerflächen zu be-rücksichtigen sind (Az.: 9 U 36/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt.
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