BGH: Urheberrechtsverletzung bei Framing von You Tube Videos
22.04.2013 / ID: 112835
Politik, Recht & Gesellschaft
Wie der Bundegrichtshof (BGH) in einer mündlichen Verhandlung vom 18.04.2013 angedeutet hat, stellt es möglicherweise eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn auf You-Tube eingestellte Videos via Framing in fremde Seiten eingebunden werden. Anders als bei einem simplen Link werden hier Inhalte direkt auf die fremde Seite sichtbar, was Urheberrechte verletzten kann. Dies teilten die Richter im Rahmen einer mündlichen Verhandlung im Verfahren Az: I ZR 46/12 mit.
Mangels endgültiger Entscheidung sollte jeder, der auf diese Weise Videos in den eigenen Internetauftritt einbindet, Vorsicht walten lassen und die Genehmigung der Urheber einholen.
Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei mit Standorten in Langen, Offenbach und Frankfurt am Main. Als Ihr Rechtsanwalt in Frankfurt (http://kanzlei-sachse.de) , ihr Rechtsanwalt in Offenbach am Main (http://kanzlei-sachse.de) und Ihr Rechtsanwalt bei Dietzenbach (http://kanzlei-sachse.de/node/68) helfen wir Ihnen gerne in allen Bereichen des Zivilrechts und Urheberrechts.
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