promoted | Saturdays for Children
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Pressemitteilung von Fabian Sachse
Rechtsanwalt Strafrecht - Filesharing - kein Kavaliersdelikt -
31.05.2013 / ID: 119467
Politik, Recht & Gesellschaft
Das illegale Tauschen, Hochladen und Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Daten, stellt stets eine Urheberrechtsverletzung dar.
Längst haben vor allem die Musikindustrie und die Filmindustrie schlagkräftige Teams gebildet, die täglich auf die Suche nach Urheberrechtsverstößen im Web gehen. Der Verursacher wird mittels besonderer Software nach der Adresse und einem hashcode ermittelt. Durch Auskunftsverlangen gegenüber den Serviceprovidern gelangen die Ermittler dann meist auch an die Daten des Anschlussinhabers, von dessen Anschluss die Urheberrechtsverletzung begangen wurde.
Es erfolgt dann meist eine Abmahnung unter Geltendmachung von Schadensersatz und Forderung nach einer strafbewehrten UInterlassungserklärung. An dieser Stelle sollte stets ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden, sind die Unterlassungserklärungen doch meist zu weitgehend und können die Ersatzansprüche auch oft mit zutreffender Argumentation abgewehrt werden.
Darüber hinaus liegt dann aber meist auch eine Straftat gem. § 106 I UrhG vor. Werden gar pornografische Inhalte verbreitet, kann auch noch eine Strafbarkeit nach § 184 StGB bestehen.
Werden mehrere Filme und Daten getauscht, liegen grundsätzlich auch mehrere Straftaten vor, die allesamt geahndet werden können. Geldstrafen von mehreren tausend Euro sind hier keine Seltenheit.
So sah das Amtsgericht Augsburg in einem Fall, in dem der Täter 24 Pornofilme getauscht hatte, eine Geldstrafe von 4.500 Euro als angemessen an.
Das Problem an dieser Stelle war, dass der Täter sich vorschnell geständig eingelassen hatte. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, in solchen Fällen von Anfang an rechtskundige Beratung einzuholen. Denn meist kann nicht ermittelt werden, wer genau die Handlungen am Computer überhaupt vorgenommen hat.
Wir vertreten Mandanten in allen Bereichen des Urheberrechts und des Strafrechts!
Kanzlei Sachse - Rechtsanwalt Frankfurt (http://kanzlei-sachse.de) , Rechtsanwalt Offenbach (http://kanzlei-sachse.de) , Rechtsanwalt Strafrecht (http://kanzlei-sachse.de/node/22)
http://kanzlei-sachse.de
Kanzlei Sachse Frankfurt, Offenbach und Langen
August Bebel Straße 29 63225 Langen
Pressekontakt
http://kanzlei-sachse.de
Kanzlei Sachse - Rechtsanwälte
August-Bebel-Straße 29 63225 Langen
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Fabian Sachse
14.10.2013 | Fabian Sachse
Mietrecht - Untermiete - Rechtsanwalt Darmstadt
Mietrecht - Untermiete - Rechtsanwalt Darmstadt
31.05.2013 | Fabian Sachse
Verkehrsrecht: Haftung -Parken am Hang nur mit Handbremse!
Verkehrsrecht: Haftung -Parken am Hang nur mit Handbremse!
31.05.2013 | Fabian Sachse
Familienrecht - neues Sorgerecht für unverheiratete Eltern!
Familienrecht - neues Sorgerecht für unverheiratete Eltern!
24.04.2013 | Fabian Sachse
BGH: Wohnungseigentumsrecht: Nichtladung eines WEG Mitglieds
BGH: Wohnungseigentumsrecht: Nichtladung eines WEG Mitglieds
22.04.2013 | Fabian Sachse
BGH: Urheberrechtsverletzung bei Framing von You Tube Videos
BGH: Urheberrechtsverletzung bei Framing von You Tube Videos
Weitere Artikel in dieser Kategorie
16.09.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuererstattung vor Pfändung nicht sicher
Steuererstattung vor Pfändung nicht sicher
15.09.2025 | Frank Hasler- Coach für Kitas und Schulen
Frank Hasler veröffentlicht Psychothriller als Fallstudie zu systemischen Problemen
Frank Hasler veröffentlicht Psychothriller als Fallstudie zu systemischen Problemen
15.09.2025 | KSR Rechtsanwaltskanzlei
ThomasLloyd, Kommanditbeteiligung: Landgericht Regensburg hat Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler zugesprochen
ThomasLloyd, Kommanditbeteiligung: Landgericht Regensburg hat Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler zugesprochen
15.09.2025 | Sperbys Musikplantage
Berliner Spielplan Audiodeskription! - Trauerdemonstration für den Erhalt des nachhaltigen Pilotprojektes
Berliner Spielplan Audiodeskription! - Trauerdemonstration für den Erhalt des nachhaltigen Pilotprojektes
15.09.2025 | KAYAK
Travel-Check Japanreise: Besser jetzt noch schnell buchen?
Travel-Check Japanreise: Besser jetzt noch schnell buchen?
