Pressemitteilung von Ulrich Horrion

Restschuldbefreiung bleibt 3 Kalenderjahre gespeichert - Rechtsanwalt Insolvenzrecht in Dresden


27.04.2013 / ID: 113887
Politik, Recht & Gesellschaft

Rechtsgrundsatz - Rechtsanwalt Insolvenzrecht in Dresden - Kanzlei Horrion

Die Erteilung der Restschuldbefreiung (§ 300 I InsO) stellt keinen Grund dar, personenbezogene Daten gemäß § 35 II Nr. 4 Bundesdatenschutzgesetz vorzeitig zu löschen (Gerichtsbescheid Verwaltungsgericht Karlsruhe v. 26.10.2012, Az.: 6 K 1837/12).

Sachverhalt - Rechtsanwalt Insolvenzrecht Dresden - Kanzlei Horrion

Schuldner S gerät in Insolvenz. Am 17.03.2004 wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Mit Beschluss vom 05.10.2010 wird S die Restschuldbefreiung erteilt.

A ist eine Wirtschaftsauskunftei, welche jährlich mehr als 80 Mio Anfragen erledigt. Über den S sind die persönlichen Daten gespeichert sowie: "5.10.2010 Aufhebung Insolvenzverfahren und Erteilung Restschuldbefreiung.
Am 06.12.2011 erteilt A diese Auskunft an die X-Bank. S stellt Antrag bei A auf Selbstauskunft. A verweigert die Erledigung.
S wendet sich an den Landesbeauftragten für Datenschutz L. L erlässt Verfügung vom 06.07.2021 und ordnet die sofortige Löschung der Dateien vor Ablauf der Löschungsfrist 31.12.2013 an.

A klagt vor dem Verwaltungsgericht mit Erfolg.

Rechtsgründe - Rechtsanwalt Insolvenzrecht in Dresden

Die regelmäßige Löschungsfrist nach § 35 II 2 Nr. 4 Bundesdatenschutzgesetz beträgt 3 Jahre zum Jahresende.

Der Gesetzgeber habe das Interesse der freien Wirtschaft auf Schutz vor zahlungsunfähigen Marktteilnehmern bedacht und andererseits den Schutz der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 I 66 GG i. V. m. Art. 1 I GG.

Die Tatsache der Restschuldbefreiung ist auch kein atypischer Fall, welcher eine sofortige Datenlöschung rechtfertigt. Hierfür reicht nicht aus, dass der Schuldner die Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren erfolgreich durchlaufen habe. Dies sei ja Voraussetzung der Restschuldbefreiung.

Nur in krassen Fällen der Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit - z. B. Lottogewinn, Erbschaft - sei eine sofortige Datenlöschung gerechtfertigt.

Mein Rechtstipp - Rechtsanwalt Insolvenzrecht in Dresden - Kanzlei Horrion

"In der Beratungspraxis werden immer wieder Fragen nach den Löschungsfristen gestellt. Die vorliegende Entscheidung bestätigt die Regelfrist von 3 Kalenderjahren.", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
Insolvenzrecht Rechtsanwalt Insolvenzrecht in Dresden Kanzlei Horrion Restschuldbefreiung Wirtschaftsauskunfteien

http://www.insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de
Insolvenzrecht Dresden
Radeberger Straße 26 01099 Dresden

Pressekontakt
http://www.insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9 01099 Dresden


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Ulrich Horrion
Weitere Artikel in dieser Kategorie
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 9
PM gesamt: 434.229
PM aufgerufen: 75.003.756