Pressemitteilung von Ulrich Horrion

Arbeitsgeberkündigung wegen außerdienstlicher Straftaten zulässig - Arbeitsrecht Dresden


Politik, Recht & Gesellschaft

Rechtsgrundsatz Arbeitsrecht Dresden:

Wird der Arbeitgeber mit außerdienstlichen Straftaten des Arbeitnehmers in Verbindung gebracht, ist Arbeitgeberkündigung zulässig (BAG, Urteil vom 28.10.2010, Az. 2 AZR 293/09).

Sachverhalt Arbeitsrecht Dresden:

K ist Straßenbauarbeiter im öffentlichen Dienst. Wegen Zuhälterei und Körperverletzung wird gegen ihn eine Bewährungsstrafe festgesetzt. Die Presse hat über den Strafprozess berichtet. K hat zum Motiv die Straftaten angegeben, er verdiene bei seinem Dienstherrn zu wenig und sei auf Nebeneinkünfte angewiesen. Arbeitgeberin B kündigt das Arbeitsverhältnis wegen grober Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten. K klagt gegen die Kündigung, jedoch ohne Erfolg.

Rechtsgründe Arbeitsrecht Dresden

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auch im außerdienstlichen Bereich die Belange des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Hier hat K im Strafprozess die B für die Straftaten mit verantwortlich gemacht. Dieser Vorwurf wurde in der Presse veröffentlicht. Es wurde das Integritätsinteresse des B verletzt. B hat Anspruch darauf, nicht mit der Straftat in der Öffentlichkeit in Verbindung gebracht zu werden.



Mein Rechtstipp Arbeitsrecht Dresden

"Für den Arbeitnehmer ist es ratsam, bei einer Strafverfolgung das Integritätsinteresse des Arbeitgebers zu beachten", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
Arbeitsrecht Dresden Arbeitgeberkündigung außerdienstlicher Straftat

http://www.arbeitsrecht-dresden.rechtsanwalt-horrion.de
Arbeitsrecht Dresden
Radeberger Straße 9 01099 Dresden

Pressekontakt
http://www.arbeitsrecht-dresden.rechtsanwalt-horrion.de
Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radeberger Straße 9 01099 Dresden


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Ulrich Horrion
Weitere Artikel in dieser Kategorie
02.05.2024 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Fünf Jahre Deutsches Psychotherapeuten-Netzwerk - DPNW feiert Verbandsjubiläum
26.04.2024 | HELP-Akademie- die zertifizierte Bildungseinrichtung
Der Sachkundelehrgang für Berufsbetreuer
25.04.2024 | Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
Zum Pankower Kleingarten-Skandal: Das Ministerium für Staatssicherheit bringt sich in Erinnerung.
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 3
PM gesamt: 409.372
PM aufgerufen: 69.488.792