Die Anwaltskanzlei Sachse - Anwalt Offenbach und Neu-Isenburg - Verkehrsrecht
12.08.2011 / ID: 24306
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Droge Cannabis ist in strafrechtlicher Hinsicht ein Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes. Dies bedeutet, dass der Besitz von Cannabis und der Handel mit Cannabis zu einer Bestrafung nach dem Betäubungsmittelgesetz führen kann. Hingegen ist das bloße "Mitrauchen" von Cannabis ohne sonstigen Besitz ist nicht strafbar. Zum Beispiel wenn jemand an einem kreisenden "Joint" zieht und diesen dann weitergibt. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr können durch das Fahren eines Fahrzeugs (auch Fahrrad!) unter dem Einfluß von Cannabis besondere, verkehrsbezogene Straftatbestände entstehen.
Das Nutzen eines Fahrzeugs unter dem Einfluß von Cannabis kann den Straftatbestand "Trunkenheit im Verkehr" des § 316 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllen. Eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr kann also nicht nur wegen des Alkoholkonsumes, sondern ebenso wegen des Genusses "anderer berauschender Mittel" erfolgen. Cannabis gehört zu den "anderen berauschenden Mitteln" im Sinne des § 316 StGB. Eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr setzt immer voraus, dass der Fahrer auf Grund des Genusses eines berauschenden Mittels nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen. Für Alkoholfahrten gibt es unterschiedliche Promille-Grenzen, die zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen können (0,3 / 0,5 / 1,1 Promille), wobei es vergleichbare Werte für Cannabis nicht gibt. Ab 1,1 Promille liegt zwingend Fahrunsicherheit, in Gestalt der sogenannten "absoluten" Fahrunsicherheit vor, ohne dass ein gesonderter Nachweis von Fahrfehlern o.ä. erforderlich ist.
Bei Fahrten unter dem Einfluß von Cannabis muß die Fahrunsicherheit allerdings im konkreten Einzelfall bewiesen werden, weil es keinen Grenzwert entsprechend der 1,1 Promille-Grenze gibt.
Weitere Informationen zum Thema Verkehrsrecht Neu-Isenburg (http://kanzlei-sachse.de/index.php/verkehrsrecht-owig-langen-offenbach-moerfelden.html), Verkehrsrecht Egelsbach, Verkehrsrecht Offenbach (http://kanzlei-sachse.de/index.php/verkehrsrecht-owig-langen-offenbach-moerfelden.html), Verkehrsrecht Dreieich (http://kanzlei-sachse.de/index.php/verkehrsrecht-owig-langen-offenbach-moerfelden.html) und Verkehrsrecht Langen erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://kanzlei-sachse.de - Anwalt Offenbach (http://kanzlei-sachse.de) und Anwalt Neu-Isenburg (http://kanzlei-sachse.de/index.php/anwalt-offenbach-anwalt-langen-ueber-uns.html).
Anwalt Offenbach Anwalt Neu-Isenburg Verkehrsrecht Neu-Isenburg Verkehrsrecht Dreieich Verkehrsrecht Langen Verkehrsrecht Offenbach Verkehrsrecht Heusenstamm
http://www.kanzlei-sachse.de
Anwaltskanzlei Sachse
August-Bebel-Str. 29 63225 Lamgen
Pressekontakt
http://www.kanzlei-sachse.de
Anwaltskanzlei Sachse
August-Bebel-Str. 29 63225 Langen
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Fabian Sachse
14.10.2013 | Fabian Sachse
Mietrecht - Untermiete - Rechtsanwalt Darmstadt
Mietrecht - Untermiete - Rechtsanwalt Darmstadt
31.05.2013 | Fabian Sachse
Rechtsanwalt Strafrecht - Filesharing - kein Kavaliersdelikt -
Rechtsanwalt Strafrecht - Filesharing - kein Kavaliersdelikt -
31.05.2013 | Fabian Sachse
Verkehrsrecht: Haftung -Parken am Hang nur mit Handbremse!
Verkehrsrecht: Haftung -Parken am Hang nur mit Handbremse!
31.05.2013 | Fabian Sachse
Familienrecht - neues Sorgerecht für unverheiratete Eltern!
Familienrecht - neues Sorgerecht für unverheiratete Eltern!
24.04.2013 | Fabian Sachse
BGH: Wohnungseigentumsrecht: Nichtladung eines WEG Mitglieds
BGH: Wohnungseigentumsrecht: Nichtladung eines WEG Mitglieds
Weitere Artikel in dieser Kategorie
30.06.2025 | Bund-Verlag GmbH
Shorlist für den Deutschen Personalräte-Preis 2025 steht
Shorlist für den Deutschen Personalräte-Preis 2025 steht
27.06.2025 | Saturdays for Children
Ein Fall von Machtmissbrauch durch Harald T., dem Mitarbeiter des Wohnungsverbundes der LWL Münster?
Ein Fall von Machtmissbrauch durch Harald T., dem Mitarbeiter des Wohnungsverbundes der LWL Münster?
27.06.2025 | Daniel Reisenbichler
Wenn Moral zur Ware wird - warum unser Wirtschaftssystem dringend einen gesellschaftlichen Reset braucht
Wenn Moral zur Ware wird - warum unser Wirtschaftssystem dringend einen gesellschaftlichen Reset braucht
27.06.2025 | Schöne neue Welt
Kulturelle Krise statt Einzeltäter-Drama: Zeit für ein neues Systemverständnis
Kulturelle Krise statt Einzeltäter-Drama: Zeit für ein neues Systemverständnis
25.06.2025 | Advokaturbüro Dr. Norbert Seeger
Norbert Seeger aus Liechtenstein - Expertise im internationalen Gesellschaftsrecht
Norbert Seeger aus Liechtenstein - Expertise im internationalen Gesellschaftsrecht
