Stellenanzeigen als Haftungsfallen für Arbeitgeber-Arbeitsrecht Dresden- Rechtsanwalt Dresden.
07.02.2011 / ID: 2524
Politik, Recht & Gesellschaft
Rechtsgrundsatz Arbeitsrecht Dresden
Wird in einer Stellenanzeige nur ein "junger" Mitarbeiter gesucht, so besteht die Vermutung für eine Diskriminierung älterer Bewerber (BAG vom 19.08.2010,8 AZR 530/09).
Sachverhalt Arbeitsrecht Dresden
Arbeitgeber sucht in Fachzeitschrift "jungen, engagierten Volljurist (m/w). Es bewirbt sich auch ein Rechtsanwalt mit 20 jähriger Berufserfahrung. Dieser hat eine bessere Qualifikation als die 33 jährige Juristin, welche eingestellt wird. Rechtsanwalt klagt auf Entschädigung und Schadensersatz.
Rechtsgründe Arbeitsrecht Dresden
Der Kläger hat einen Anspruch auf Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG wegen Diskriminierung. Der Arbeitgeber konnte die Vermutung der Diskriminierung nicht durch sachli¬che Gründe für die Anzeige widerlegen.
Hingegen hat der Rechtsanwalt keinen Schadensersatzanspruch, da er die Voraussetzungen dafür nicht darlegen konnte.
Mein Rechtstipp Arbeitsrecht Dresden
"Bei der Gestaltung von Personalanzeigen ist größte Vorsicht geboten, da ansonsten - wie hier - Haftungsrisiken bestehen", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
http://www.arbeitsrecht.rechtsanwalt-horrion.de
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Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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