Insolvenzantrag eines ausreichend gesicherten Gläubigers ist unzulässig - Insolvenzrecht Dresden
31.08.2011 / ID: 26426
Politik, Recht & Gesellschaft
Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht Dresden
Der Insolvenzantrag eines Gläubigers mit unzweifelhaft ausreichenden Sicherheiten ist unzulässig. Der Schuldner muss das Bestehen ausreichender Sicherheiten darlegen (BGH, Beschluss vom 05.05.2011, Az. IX ZB 250/10).
Sachverhalt - Insolvenzrecht Dresden
Gläubiger G (Bank) hat Darlehensforderungen gegen Schuldner S in Höhe von ca. 300.000,00 DM. G hat Sicherheiten am Hausgrundstück des S. Im Jahr 2000 wird Haus durch Brand zerstört. Die Feuerversicherung zahlt nur etwas. G betreibt die Zwangsversteigerung. Das Verfahren wird 2009 einstweilen eingestellt, weil weitere Versicherungsleistungen zu klären sind. G stellt Insolvenzantrag, das Insolvenzgericht weist den Antrag zurück. Die sofortige Beschwerde der G bleibt ohne Erfolg. Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg.
Rechtsgründe - Insolvenzrecht Dresden
Das Beschwerdegericht hat zu Unrecht angenommen, der G fehle das Rechtsschutzbedürfnis für den Insolvenzantrag, weil G am Grundstück hinreichend gesichert sei.
Nach § 14 InsO muss der Gläubiger ein rechtliches Interesse an der Insolvenzeröffnung haben. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der Gläubiger glaubhaft machen kann, dass ihm eine Forderung zusteht und dass ein Insolvenzgrund vorliegt.
Dies ist ausnahmsweise nicht der Fall, wenn sicher feststeht, dass der Gläubiger ausreichend dinglich gesichert ist. Die für die Feststellung erforderliche Darlegungslast hat der Schuldner. Vorliegend musste die Sache zwecks weiterer Feststellungen zurückverwiesen werden.
Mein Rechtstipp - Insolvenzrecht Dresden
"Insolvenzanträge werden in der Mehrzahl von öffentlich-rechtlichen Gläubigern (Sozialversicherung, Finanzverwaltungen) gestellt. Auch diese Gläubiger können über Sicherheiten aus vorangegangener Einzelzwangsvollstreckung (z.B. Zwangssicherungshypothek) verfügen. Ist eine solche Sicherheit unzweifelhaft ausreichend, so darf kein Insolvenzantrag gestellt werden", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
Inosolvenzrecht Dresden Insolvenzrecht Oschatz Insolvenzrecht Dippoldiswalde Insolvenzrecht Freital Insolvenzrecht Glashütte Insolvenzantrag
http://www.insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de
Insolvenzrecht Dresden
Radeberger Straße 26 01099 Dresden
Pressekontakt
http://www.insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9 01099 Dresden
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Ulrich Horrion
16.11.2016 | Ulrich Horrion
Bearbeitungsgebühren in Bausparverträgen unzulässig.
Bearbeitungsgebühren in Bausparverträgen unzulässig.
06.11.2014 | Ulrich Horrion
Banken müssen Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen zurückzahlen.
Banken müssen Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen zurückzahlen.
05.08.2014 | Ulrich Horrion
Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Insolvenzrecht
Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Insolvenzrecht
07.01.2014 | Ulrich Horrion
Hohes Risiko der Insolvenzanfechtung bei inkongruenten Vermögensverschiebungen.
Hohes Risiko der Insolvenzanfechtung bei inkongruenten Vermögensverschiebungen.
06.01.2014 | Ulrich Horrion
Trotz schleppender Zahlungen keine Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht.
Trotz schleppender Zahlungen keine Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht.
Weitere Artikel in dieser Kategorie
30.06.2025 | Bund-Verlag GmbH
Shorlist für den Deutschen Personalräte-Preis 2025 steht
Shorlist für den Deutschen Personalräte-Preis 2025 steht
27.06.2025 | Saturdays for Children
Ein Fall von Machtmissbrauch durch Harald T., dem Mitarbeiter des Wohnungsverbundes der LWL Münster?
Ein Fall von Machtmissbrauch durch Harald T., dem Mitarbeiter des Wohnungsverbundes der LWL Münster?
27.06.2025 | Daniel Reisenbichler
Wenn Moral zur Ware wird - warum unser Wirtschaftssystem dringend einen gesellschaftlichen Reset braucht
Wenn Moral zur Ware wird - warum unser Wirtschaftssystem dringend einen gesellschaftlichen Reset braucht
27.06.2025 | Schöne neue Welt
Kulturelle Krise statt Einzeltäter-Drama: Zeit für ein neues Systemverständnis
Kulturelle Krise statt Einzeltäter-Drama: Zeit für ein neues Systemverständnis
25.06.2025 | Advokaturbüro Dr. Norbert Seeger
Norbert Seeger aus Liechtenstein - Expertise im internationalen Gesellschaftsrecht
Norbert Seeger aus Liechtenstein - Expertise im internationalen Gesellschaftsrecht
