Insolvenzantrag eines ausreichend gesicherten Gläubigers ist unzulässig - Insolvenzrecht Chemnitz
31.08.2011 / ID: 26428
Politik, Recht & Gesellschaft
Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht Chemnitz
Der Insolvenzantrag eines Gläubigers mit unzweifelhaft ausreichenden Sicherheiten ist unzulässig. Der Schuldner muss das Bestehen ausreichender Sicherheiten darlegen (BGH, Beschluss vom 05.05.2011, Az. IX ZB 250/10).
Sachverhalt - Insolvenzrecht Chemnitz
Gläubiger G (Bank) hat Darlehensforderungen gegen Schuldner S in Höhe von ca. 300.000,00 DM. G hat Sicherheiten am Hausgrundstück des S. Im Jahr 2000 wird Haus durch Brand zerstört. Die Feuerversicherung zahlt nur etwas. G betreibt die Zwangsversteigerung. Das Verfahren wird 2009 einstweilen eingestellt, weil weitere Versicherungsleistungen zu klären sind. G stellt Insolvenzantrag, das Insolvenzgericht weist den Antrag zurück. Die sofortige Beschwerde der G bleibt ohne Erfolg. Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg.
Rechtsgründe - Insolvenzrecht Chemnitz
Das Beschwerdegericht hat zu Unrecht angenommen, der G fehle das Rechtsschutzbedürfnis für den Insolvenzantrag, weil G am Grundstück hinreichend gesichert sei.
Nach § 14 InsO muss der Gläubiger ein rechtliches Interesse an der Insolvenzeröffnung haben. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der Gläubiger glaubhaft machen kann, dass ihm eine Forderung zusteht und dass ein Insolvenzgrund vorliegt.
Dies ist ausnahmsweise nicht der Fall, wenn sicher feststeht, dass der Gläubiger ausreichend dinglich gesichert ist. Die für die Feststellung erforderliche Darlegungslast hat der Schuldner. Vorliegend musste die Sache zwecks weiterer Feststellungen zurückverwiesen werden.
Mein Rechtstipp - Insolvenzrecht Chemnitz
"Insolvenzanträge werden in der Mehrzahl von öffentlich-rechtlichen Gläubigern (Sozialversicherung, Finanzverwaltungen) gestellt. Auch diese Gläubiger können über Sicherheiten aus vorangegangener Einzelzwangsvollstreckung (z.B. Zwangssicherungshypothek) verfügen. Ist eine solche Sicherheit unzweifelhaft ausreichend, so darf kein Insolvenzantrag gestellt werden", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Chemnitz.
http://www.insolvenzrecht-chemnitz
Insolvenzrecht Chemnitz
Bahnhofstraße 5 / Bürohaus / Büro 307 09111 Chemnitz
Pressekontakt
http://www.insolvenzrecht-chemnitz.de
Insolvenzrecht Chemnitz - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Bahnhofstraße 5 / Bürohaus / Büro 307 09111 Chemnitz
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Ulrich Horrion
16.11.2016 | Ulrich Horrion
Bearbeitungsgebühren in Bausparverträgen unzulässig.
Bearbeitungsgebühren in Bausparverträgen unzulässig.
06.11.2014 | Ulrich Horrion
Banken müssen Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen zurückzahlen.
Banken müssen Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen zurückzahlen.
05.08.2014 | Ulrich Horrion
Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Insolvenzrecht
Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Insolvenzrecht
07.01.2014 | Ulrich Horrion
Hohes Risiko der Insolvenzanfechtung bei inkongruenten Vermögensverschiebungen.
Hohes Risiko der Insolvenzanfechtung bei inkongruenten Vermögensverschiebungen.
06.01.2014 | Ulrich Horrion
Trotz schleppender Zahlungen keine Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht.
Trotz schleppender Zahlungen keine Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht.
Weitere Artikel in dieser Kategorie
13.05.2025 | CDU Mainz
CDU nominiert Isabell Rahms zur Landtagskandidatin für Mainz I
CDU nominiert Isabell Rahms zur Landtagskandidatin für Mainz I
12.05.2025 | Saturdays for Children
BRAVO! Igor Levit relativierte beim Deutschen Filmpreis mit einfühlsamen Margot Friedländer-Gedenken ALLES!
BRAVO! Igor Levit relativierte beim Deutschen Filmpreis mit einfühlsamen Margot Friedländer-Gedenken ALLES!
08.05.2025 | BBZ-Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
08.05.2025 | BBZ-Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Der Prinz auf dem Narrenschiff
Der Prinz auf dem Narrenschiff
08.05.2025 | Corni DER verrückte Bauingenieur #KSDR
80 Jahre Kriegsende
80 Jahre Kriegsende
