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Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Pressemitteilung von Fabian Sachse
Anwalt Offenbach - Anwalt Rödermark - Anwaltskanzlei Sachse - Mietrecht
29.10.2011 / ID: 34413
Politik, Recht & Gesellschaft
Von einer Durchführung von Schönheitsreparaturen sind sämtliche Beschädigungen an der Mietsache zu unterscheiden.
Unabhängig von der Wirksamkeit der Schönheitsreparaturklauseln kann der Vermieter jeden Schaden geltend machen, der über das Maß der üblichen Nutzung hinausgeht. Dazu zählt jede Art von Schaden an den vermieterseitigen Einbauten, Farbabplatzungen an Fenstern, Türen und Heizkörpern, Schäden an Parkett oder Teppich durch Wasser oder andere Stoffe, Beschädigungen der Sanitärkeramik usw.. Eine genaue Regelung, was unter einer übermäßigen Abnutzung zu verstehen ist, gibt es nicht. Hier entscheiden Gerichte jeweils im Einzelfall unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, was regelmäßig zu Streit oder Unverständnis führt, haben doch die einzelnen Sachverständigen und Richter eine unterschiedliche Auffassung von "üblicher Abnutzung".
Zur Beseitigung dieser Mängel muss der Vermieter dem Mieter eine Frist setzen. Nach Ablauf dieser First darf er die Mängel durch eine Fachfirma beseitigen lassen. Dabei muss sich der Vermieter auch nicht auf einen notdürftige Reparatur oder nur ein einfaches Ausbessern einlassen. So ist durch Gerichte immer wieder entschieden worden, dass der Vermieter z.B. bei einem Wasserfleck auf dem Parkett durchaus einen Anspruch darauf hat, dass das gesamte Parkett so saniert wird, dass der Schaden nicht mehr sichtbar ist. Gleiches gilt zum Beispiel für Flecke auf Teppichböden. Hier können für jeden Mieter schnell erhebliche Summen von mehreren 1000 EURO zustande kommen. Man sollte daher darauf achten, mit der Mietsache sorgsam umzugehen und kleinere Schäden gleich selbst ausbessern.
Weitere Informationen zum Thema Mietrecht Rödermark (http://kanzlei-sachse.de/index.php/mietrecht-wohnungseigentumsrecht-langen-offenbach.html), Mietrecht Egelsbach, Mietrecht Dietzenbach (http://kanzlei-sachse.de/index.php/mietrecht-wohnungseigentumsrecht-langen-offenbach.html) und Mietrecht Offenbach (http://kanzlei-sachse.de/index.php/mietrecht-wohnungseigentumsrecht-langen-offenbach.html) erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://kanzlei-sachse.de - Anwalt Offenbach (http://kanzlei-sachse.de) und Anwalt Rödermark (http://kanzlei-sachse.de).
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