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Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.

Pressemitteilung von Fabian Sachse

Anwalt Frankfurt - Anwalt Eschborn - Erbrecht Frankfurt


03.11.2011 / ID: 35138
Politik, Recht & Gesellschaft

Der Gesetzgeber sieht für die Wirksamkeit eines Testamentes oder eines Erbvertrages klare und strenge Formvorschriften vor. So ist ein Testament eigenhändig zu verfassen und zu unterschreiben. Für das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten ist für die Wirksamkeit Voraussetzung, dass dieses von einem Ehegatten eigenhändig niedergeschrieben und von beiden Ehegatten unterschrieben wird. Ein Erbvertrag muss zu seiner Wirksamkeit notariell Beurkundet werden.

Werden diese zwingenden gesetzlichen Formvorschriften nicht beachtet, so ist die letztwillige Verfügung kraft Gesetz nichtig. Somit kann auch eine möglicherweise angeordnete Enterbung dann keine Geltung beanspruchen. Solange keine weitere - formwirksame - letztwillige Verfügung vorliegt, richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz.

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