Pressemitteilung von Fabian Sachse

Anwalt Frankfurt - Anwalt Bad Homburg - Erbrecht Frankfurt


12.11.2011 / ID: 36327
Politik, Recht & Gesellschaft

Eine Patientenverfügung enthält verbindliche Weisungen für die medizinische Versorgung.

Denn sie soll sicherstellen, dass der Arzt, der Bevollmächtigte, der Betreuer und das Vormundschaftsgericht den Willen des Patient kennen, wenn dieser seinen Behandlungswillen nicht mehr äußern kann. Sie soll darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen der Patient eine medizinische Behandlung wünscht.

Sinn und Zweck der Patientenverfügung ist es, demjenigen, der mit der Entscheidung über eine ärztliche Behandlung befasst ist, Weisungen zum tatsächlichen Patientenwillen an die Hand zu geben. Die Patientenverfügung erteilt klare Weisungen, an die der Adressatenkreis gebunden ist. Hinter dem Wunsch nach einer Patientenverfügung steckt in aller Regel der Wunsch, nicht im Rahmen der sog. Apparatemedizin "unerträglichen lebensverlängernden Maßnahmen"; ausgesetzt zu sein und der Wunsch, den Ärzten die Entscheidung über die Art und Weise des Sterbens nicht alleine zu überlassen.

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