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Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Pressemitteilung von Fabian Sachse
Anwalt Offenbach und Rechtsanwalt Dreieich - Kanzlei Sachse
18.11.2011 / ID: 37245
Politik, Recht & Gesellschaft
Neben den Ehescheidungsverfahren und den Verfahren auf Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind die Familiengerichte für auch für folgende Angelegenheiten zuständig:
für alle Fragen des Sorgerechts für minderjährige Kinder, gleich, ob es sich um eheliche oder nichteheliche Kinder handelt
für alle Fragen des Umgangsrechts mit einem minderjährigen Kind (auch bei nichtehelichen Kindern und auch hinsichtlich des Umgangsrechts der Großeltern oder sonstiger Bezugspersonen)
für alle Unterhaltsstreitigkeiten, bei denen die Unterhaltspflicht auf Verwandtschaft, Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft beruht sowie der Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter
für den Versorgungsausgleich
für die Teilung der Haushaltsgegenstände und die Zuweisung der Ehewohnung
für alle Gewaltschutzsachen, gleich ob die Beteiligten verheiratet sind oder nicht
für alle Zugewinnausgleichsverfahren
für alle anderen vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Eheleuten und ihren Eltern oder Schwiegereltern anlässlich der Trennung
für Abstammungsverfahren (Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaftsanfechtung)
für Verfahren auf Befreiung von der Ehemündigkeit
für Adoptionen
Nicht zuständig ist das Familiengericht
für alle vermögensrechtlichen und sonstigen Streitigkeiten zwischen (ehemaligen) Partnern einer nichtehlichen Lebensgemeinschaft (Ausnahme: Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz, siehe oben).
Weitere Informationen zum Thema Familienrecht Offenbach (http://kanzlei-sachse.de/index.php/familienrecht-langen-offenbach-dreieich-neu-isenburg.html), Familienrecht Rödermark, Familienrecht Dreieich (http://kanzlei-sachse.de/index.php/familienrecht-langen-offenbach-dreieich-neu-isenburg.html) und Familienrecht Mörfelden-Walldorf (http://kanzlei-sachse.de/index.php/familienrecht-langen-offenbach-dreieich-neu-isenburg.html) erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://kanzlei-sachse.de - Anwalt Offenbach (http://kanzlei-sachse.de) und Rechtsanwalt Dreieich (http://kanzlei-sachse.de).
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