promoted | Saturdays for Children
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Pressemitteilung von Ulrich Horrion
Anspruch auf Überstundenvergütung aus "Vergütungserwartung" möglich - Rechtsanwalt Arbeitsrecht Dresden
12.01.2012 / ID: 43386
Politik, Recht & Gesellschaft
Rechtsgrundsatz - Rechtsanwalt Arbeitsrecht Dresden
Recht auf nachträgliche Überstundenvergütung bei unwirksamer Mehrarbeitsklausel setzt voraus, dass eine berechtigte Vergütungserwartung besteht und nicht realisiert wird (BAG, Urteil vom 17.08.2011, Az. 5 AZR 406/10).
Sachverhalt - Rechtsanwalt Arbeitsrecht Dresden
A wird als Rechtsanwalt in einer Sozietät eingestellt. Das Jahresentgelt soll 80.000,00 EUR betragen. Laut Arbeitsvertrag sollen damit auch alle Überstunden abgegolten sein. Die Sozietät stellt dem A spätere Beteiligung in Aussicht. Nach 2 Jahren kündigt die Sozietät das Arbeitsverhältnis. Nun klagt A 40.000,00 EUR Überstundenvergütung ein. A hat keinen Erfolg.
Rechtsgründe - Rechtsanwalt Arbeitsrecht Dresden
Die Mehrarbeitsklausel (Abgeltung Überstunden) im Arbeitsvertrag ist zwar nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam, denn es ist der Umfang der Abgeltung nicht erkennbar. Man könnte nämlich annehmen, dass nur die arbeitszeitlich zulässigen Überstunden abgegolten sind.
Jedoch besteht kein Mehrvergütungsanspruch. Nach § 612 Abs. 1 BGB gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn eine Vergütung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Dies ist aber gerade bei Diensten höherer Art nicht der Fall.
Ein Zahlungsanspruch ergibt sich auch nicht aus der von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsfigur der fehlgeschlagenen Vergütungserwartung. Hierzu wäre die erkennbare berechtigte Erwartung einer späteren Vermögensübertragung (Beteiligung an Sozietät) erforderlich. Dieser Fall liegt hier nicht vor, weil über eine spätere Beteiligung des A lediglich gesprochen und kein Zusammenhang mit den Mehrstunden hergeleitet wurde.
Mein Rechtstipp - Rechtsanwalt Arbeitsrecht Dresden
"Der Dienstleistende geht ein nicht unerhebliches Risiko ein, wenn er im Vertrauen auf Inaussichtstellung einer späteren Partnerschaft erhebliche Mehrstunden leistet. Die schriftliche Fixierung einer bei Vertragsschluss erklärten Vermögensaussicht ist sinnvoll", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
Arbeitsrecht Dresden Rechtsanwalt Rechtsanwalt Arbeitsrecht Dresden Arbeitsrecht Pirna Dippoldiswalde Radeberg Radebeul
http://www.arbeitsrecht-dresden.rechtsanwalt-horrion.de
Arbeitsrecht Dresden
Radeberger Straße 9 01099 Dresden
Pressekontakt
http://www.arbeitsrecht-dresden.rechtsanwalt-horrion.de
Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radeberger Straße 9 01099 Dresden
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Ulrich Horrion
16.11.2016 | Ulrich Horrion
Bearbeitungsgebühren in Bausparverträgen unzulässig.
Bearbeitungsgebühren in Bausparverträgen unzulässig.
06.11.2014 | Ulrich Horrion
Banken müssen Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen zurückzahlen.
Banken müssen Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen zurückzahlen.
05.08.2014 | Ulrich Horrion
Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Insolvenzrecht
Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Insolvenzrecht
07.01.2014 | Ulrich Horrion
Hohes Risiko der Insolvenzanfechtung bei inkongruenten Vermögensverschiebungen.
Hohes Risiko der Insolvenzanfechtung bei inkongruenten Vermögensverschiebungen.
06.01.2014 | Ulrich Horrion
Trotz schleppender Zahlungen keine Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht.
Trotz schleppender Zahlungen keine Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht.
Weitere Artikel in dieser Kategorie
11.09.2025 | Dr. Cetin Ay Unternehmensgruppe
Europa braucht Brückenbauer
Europa braucht Brückenbauer
11.09.2025 | ARAG SE
ARAG, stimmt das?
ARAG, stimmt das?
11.09.2025 | Caroline Dostal
Von politischen Rednern und Rednerinnen - Redner Preis
Von politischen Rednern und Rednerinnen - Redner Preis
10.09.2025 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Dieter Adler erneut zum Vorstandvorsitzenden des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes (DPNW) gewählt
Dieter Adler erneut zum Vorstandvorsitzenden des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes (DPNW) gewählt
10.09.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
