Rechtsanwalt Frankfurt, Rechtsanwalt Oberursel, Verkehrsrecht
30.01.2012 / ID: 45623
Politik, Recht & Gesellschaft
Der 50. Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar hat gefordert, dass Ärzte in Zukunft das Recht erhalten sollen, ihre Untersuchungsergebnisse der Polizei zu melden, wenn diese eine Fahruntauglichkeit des Patienten ergeben. Dies soll nach der Ansicht der Experten jedenfalls dann gelten, wenn die Verkehrssicherheit durch diese Personen konkret gefährdet werde.
Insoweit solle die stets bestehende ärztliche Schweigepflicht an dieser Stelle zum Zwecke der Sicherheit des Straßenverkehrs ausnahmsweise durchbrochen werden.
Der Vorstoß mag zwecks Vermeidung von Unfallschäden auf den ersten Blick wünschenswert sein, ist rechtlich aber kritisch zu betrachten. Zum einen darf bezweifelt werden, dass die zu Recht durch den Gesetzgeber installierte Schweigepflicht zwecks Sicherung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient durch den Gesetzgeber derart weit aufgehoben wird, zum anderen bliebe es im Einzelfall der Willkür des Arztes überlassen, welche von ihm ggf. fälschlich diagnostizierte Fälle von Fahrtauglichkeit er anzeigt und welche nicht, da er diese zwar anzeigen kann, aber nicht muss. Gerade medizinische Daten sind als äußerst sensibel einzustufen. Eine Regelung würde sichtbar mit dem bestehenden Datenschutz und verfassungsmäßigen Persönlichkeitsrechten des Patienten kollidieren. Zuletzt verfügen nicht alle Ärzte gleichermaßen über die Kenntnisse und Fähigkeiten, eine Fahreignung festzustellen.
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