Arbeitsrecht Dippoldiswalde-Altersdiskrimminierung rechtfertigt Entschädigung gemäß BAG
06.03.2011 / ID: 5876
Politik, Recht & Gesellschaft
Sachverhalt - Arbeitsrecht Dippoldiswalde
A bewirbt sich als Aushilfskraft bei B. Im Bewerbungsgespräch wird A gesagt, sie komme aufgrund ihres Alters nicht in Betracht. Objektiv ist A für die Stelle mit ihrem Alter aber unstreitig geeignet. A verlangt gleichwohl Entschädigung. Das Landesarbeitsgericht spricht ihr in 11. Instanz EUR 1.000,00 Entschädigung zu.
Rechtsgründe - Arbeitsrecht Dippoldiswalde
Das BAG bestätigt die Entscheidung. Nach § 15 II AGG besteht ein Entschädigungsanspruch, weil eine Diskriminierung wegen Alters nach § 7 I i.V.m. § 1 AGG begangen wurde. Die Prüfung der Eignung einer Person erfolgt nach der im Arbeitsleben vorherrschenden Verkehrsauffassung. Der Verstoß wird nicht durch die spätere Einstellung beseitigt. Die Einstellung wirkt sich aber auf die Höhe der Entschädigungssumme aus.
Mein Rechtstipp Arbeitsrecht Dippoldiswalde
"Das AGG begründet zu Lasten des Arbeitgebers gerade bei Einstellungen ein hohes Haftungsrisiko. Der Arbeitgeber sollte sich bereits bei der Stellungausschreibung gut informieren und sich gegebenenfalls beraten lassen", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Glashütte-Dippoldiswalde
Arbeitsrecht Dippoldiswalde Arbeitsrecht Glashütte Arbeitsrecht Pirna Arbeitsrecht Bad Schandau Arbeitsrecht Dresden
http://www.arbeitsrecht-dresden.rechtsanwalt-horrion.de
Arbeitsrecht Dresden
Hauptstraße 29 01768 Glashütte/Sachsen
Pressekontakt
http://www.arbeitsrecht-dresden.rechtsanwalt-horrion.de
Arbeitsrecht Dippoldiswalde - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Hauptstraße 29 01768 Glashütte
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Ulrich Horrion
16.11.2016 | Ulrich Horrion
Bearbeitungsgebühren in Bausparverträgen unzulässig.
Bearbeitungsgebühren in Bausparverträgen unzulässig.
06.11.2014 | Ulrich Horrion
Banken müssen Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen zurückzahlen.
Banken müssen Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen zurückzahlen.
05.08.2014 | Ulrich Horrion
Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Insolvenzrecht
Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Insolvenzrecht
07.01.2014 | Ulrich Horrion
Hohes Risiko der Insolvenzanfechtung bei inkongruenten Vermögensverschiebungen.
Hohes Risiko der Insolvenzanfechtung bei inkongruenten Vermögensverschiebungen.
06.01.2014 | Ulrich Horrion
Trotz schleppender Zahlungen keine Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht.
Trotz schleppender Zahlungen keine Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht.
Weitere Artikel in dieser Kategorie
15.08.2025 | True Dads Deutschland - Initiative für Bindung und Kindeswohl
"True Dads Deutschland" startet - Initiative für Bindung und Kindeswohl
"True Dads Deutschland" startet - Initiative für Bindung und Kindeswohl
15.08.2025 | ARAG SE
"Nein!" heißt "Nein!"
"Nein!" heißt "Nein!"
13.08.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
12.08.2025 | CDU Mainz-Altstadt
Isabell Rahms besucht den Förderverein der Berufsfeuerwehr Mainz
Isabell Rahms besucht den Förderverein der Berufsfeuerwehr Mainz
07.08.2025 | Deutsche Rael-Bewegung e.V.
Rael nimmt an weltweiter Gedenkfeier zum 80. Jahrestag des Atombombenabwurfs auf Hiroshima teil
Rael nimmt an weltweiter Gedenkfeier zum 80. Jahrestag des Atombombenabwurfs auf Hiroshima teil
