Kanzlei Horrion: Die Suche eines "jungen" Mitarbeiters in einer Stellenanzeige kann eine Diskriminierung von "älteren" Mitarbeitern bedeuten - Arbeits
07.03.2011 / ID: 5890
Politik, Recht & Gesellschaft
Rechtsgrundsatz - Arbeitsrecht Pirna
Wird in einer Stellenanzeige nur ein "junger" Mitarbeiter gesucht, so besteht die Vermutung für eine Diskriminierung älterer Bewerber (BAG vom 19.08.2010,8 AZR 530/09).
Sachverhalt - Arbeitsrecht Pirna
Arbeitgeber sucht in Fachzeitschrift "jungen, engagierten Volljurist (m/w). Es bewirbt sich auch ein Rechtsanwalt mit 20 jähriger Berufserfahrung. Dieser hat eine bessere Qualifikation als die 33 jährige Juristin, welche eingestellt wird. Rechtsanwalt klagt auf Entschädigung und Schadensersatz.
Rechtsgründe - Arbeitsrecht Pirna
Der Kläger hat einen Anspruch auf Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG wegen Diskriminierung. Der Arbeitgeber konnte die Vermutung der Diskriminierung nicht durch sachli¬che Gründe für die Anzeige widerlegen.
Hingegen hat der Rechtsanwalt keinen Schadensersatzanspruch, da er die Voraussetzungen dafür nicht darlegen konnte.
Mein Rechtstipp - Arbeitsrecht Pirna
"Bei der Gestaltung von Personalanzeigen ist größte Vorsicht geboten, da ansonsten - wie hier - Haftungsrisiken bestehen", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
http://www.arbeitsrecht-dresden.rechtsanwalt-horrion.de
Arbeitsrecht Pirna-Kanzlei Horrion
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