Pressemitteilung von Ulrich Horrion

Widerruf der Dienstwagenüberlassung während Freistellung eventuell unzulässig - Arbeitsrecht Dresden.


13.06.2012 / ID: 64916
Politik, Recht & Gesellschaft

Rechtsgrundsatz - Arbeitsrecht Dresden

Widerruf einer Dienstwagenüberlassung während der Freistellung kann nicht mit der allgemeinen Begründung erfolgen, das Fahrzeug werde überwiegend im Außendienst benutzt (Formulierung durch Autor), Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, Az. 5 AZR 651/10.

Sachverhalt - Arbeitsrecht Dresden

Arbeitnehmer A ist bei Fa. B im Außendienst beschäftigt. A hat ein vertraglich zugesagtes Dienstfahrzeug, das sie auch privat nutzen kann. Laut Vertrag ist Fa. B zum Widerruf der Fahrzeugüberlassung ohne Entschädigung berechtigt.

Fa. B erklärt der A die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 30.06.2009 und stellt A ab sofort von der Arbeit frei. A soll das Fahrzeug zum 09.06.2009 zurückgeben.

A klagt auf Erstattung des Nutzungsausfalls. Das BAG gibt der A recht.

Rechtsgründe - Arbeitsrecht Dresden

Zunächst verstößt die Regelung im Arbeitsvertrag über den Widerruf der Dienstwagenbenutzung nicht gegen § 308 Nr. 4 BGB, denn die Gründe für einen Widerruf sind in der Regelung genannt und der Widerruf macht einen Leistungsanteil weniger als 25 % der Gesamtleistung aus.

Jedoch erfolgte der Widerruf nicht nach billigem Ermessen. Fa. B hat nicht konkret vorgetragen, warum der Widerruf für betriebliche Belange notwendig war. Schließlich hatte die A die Nutzung des Dienstwagens gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG für den gesamten Monat Juni 2009 zu versteuern, wobei ihr das Fahrzeug 22 Tage lang nicht zur Verfügung stand.

Es liegt ein überwiegendes Interesse der A vor, weshalb ihr Schadensersatz zusteht.

Mein Rechtstipp - Arbeitsrecht Dresden

"Es bedarf stets einer genauen Prüfung im Einzelfall, ob und gegebenenfalls mit welchen Konsequenzen der Widerruf einer Dienstwagenüberlassung erfolgen darf." - so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
Arbeitsrecht Dresden Rechtsanwalt Rechtsanwalt Arbeitsrecht Dresden Arbeitsrecht Pirna Dippoldiswalde Radeberg Radebeul

http://www.arbeitsrecht-dresden.rechtsanwalt-horrion.de
Arbeitsrecht Dresden
Radeberger Straße 9 01099 Dresden

Pressekontakt
http://www.arbeitsrecht-dresden.rechtsanwalt-horrion.de
Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radeberger Straße 9 01099 Dresden


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Ulrich Horrion
Weitere Artikel in dieser Kategorie
09.11.2025 | Caroline Dostal - SoulMeditaion
Erfolgsfaktor Zuversicht
07.11.2025 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Sturmschäden durch umstürzende Bäume: Neue Baumhaftung
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 8
PM gesamt: 431.944
PM aufgerufen: 74.003.022