Anwaltskanzlei Sachse - Ihre Anwälte in Offenbach und Langen
07.04.2011 / ID: 9746
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Anwaltskanzlei Sachse informiert Sie als Ihr Anwalt in Offenbach (http://kanzlei-sachse.de) und Langen regelmäßig über verschiedene Rechtsgebiete.
Sie haben als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten. Was tun?
Grundsätzlich können Sie gegen die schriftliche Kündigung vor dem Arbeitsgericht klagen. Hier wird zunächst geprüft, ob die Kündigung wirksam ist. Bitte beachten Sie hierbei, daß eine Kündigungsschutzklage zwingend innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht einzureichen ist, weil ansonsten die Kündigung wirksam wird - unabhängig davon ob diese rechtmäßig ist oder nicht.
Diese Frist läuft bereits ab Zugang der Kündigung und selbst dann, wenn Sie sich in Urlaub befinden. Nur in ganz wenigen Fällen kann die Frist zur Einlegung der Kündigungsschutzklage erfolgreich verlängert werden.
Gegenüber dem Arbeitnehmer, für den das Kündigungsschutzgesetz gilt, ist eine Kündigung erst dann wirksam, wenn der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund hat und diesen auch objektiv beweisen kann.
Bei einer ordentlichen Kündigung kommen hierfür sowie betriebsbedingte, krankheitsbedingte als auch verhaltensbedingte Gründe infrage. Das Kündigungsschutzgesetz gilt allerdings nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt.
Sofern das Kündigungsschutzgesetz nicht greift, muss der Arbeitgeber für eine wirksame Kündigung nur die Kündigungsfrist, sowie lediglich weitere formale Vorschriften einhalten und den Betriebsrat ordnungsgemäß anhören, falls es einen gibt.
Weitere Informationen zum Arbeitsrecht (http://kanzlei-sachse.de) erhalten Sie auch auf der Internetseite der Anwaltskanzlei http://www.kanzlei-sachse.de.
Die Kanzlei Sachse - Ihre Anwälte für das Arbeitsrecht in Offenbach.
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