Vorsichtsmaßnahmen bei der Heizöl-Lieferung
26.08.2019 / ID: 326493
Umwelt & Energie
sup.- Heizölverbraucher können sich durch einige Vorsichtsmaßnahmen vor Fehlabrechnungen bei der Lieferung schützen. So sollte kein seriöser Brennstoffhändler etwas dagegen haben, wenn der Kunde nach der Tankbefüllung den Lieferschein mit dem Zähler-Endstand am Lieferfahrzeug vergleicht. Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich bereits vor der Befüllung ein Kontrollblick auf die Nullstellung des Zählers und die Gültigkeit des Eichstempels. Ein besonders effektiver Schutz vor Tricks oder technischen Defekten ist sogar verfügbar, bevor der Tankwagen des Händlers überhaupt vor dem Haus steht: Schon bei der Auswahl eines Lieferanten sollte auf das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) geachtet werden. Diese Auszeichnung signalisiert, dass der Heizölhändler regelmäßig unter der Überwachung unabhängiger Experten steht. Bei deren unangemeldeten Kontrollbesuchen werden die Lieferfahrzeuge einschließlich der Abgabe- und Messeinrichtungen einer strengen Prüfung unterzogen (www.guetezeichen-energiehandel.de). Sowohl Funktionsstörungen als auch unzulässige technische Änderungen würden dabei ans Tageslicht kommen.
Vorsichtsmaßnahmen Heizöl-Lieferung Qualitätsüberwachung Brennstoffhändler Zähler-Endstand Kontrollblick RAL-Gütezeichen Energiehandel www.guetezeichen-energiehandel.de
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