Dienstwagen und Parkplatzmiete: Finanzgericht Köln entscheidet zugunsten von Arbeitgebern
17.04.2024
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Das Finanzgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass Zahlungen von Arbeitnehmern an ihre Arbeitgeber für die Anmietung von Parkplätzen den geldwerten Vorteil der Dienstwagennutzung mindern. Die Entscheidung erging in einem konkreten Fall, in dem eine Arbeitgeberin ihren Beschäftigten die Möglichkeit bot, in der Nähe ihres Arbeitsplatzes einen Parkplatz für monatlich 30 Euro anzumieten. Einigen Mitarbeitern standen zudem Firmenwagen für private Zwecke zur Verfügung.
Die Arbeitgeberin hatte den geldwerten Vorteil für die private Nutzung der Dienstwagen nach der 1%-Regelung berechnet und dabei die von den Mitarbeitern gezahlte Stellplatzmiete abgezogen. Das Finanzamt kritisierte diese Vorgehensweise, da die Mietzahlungen den nach der 1%-Methode ermittelten Nutzungswert nicht mindern dürften. Nach Ansicht des Finanzamts gehöre die Stellplatzmiete nicht zu den Gesamtkosten des Fahrzeugs, da ein Parkplatz an der Arbeitsstätte nicht zwingend erforderlich sei und es sich um eine freiwillige Leistung der Beschäftigten handle.
Das Finanzgericht Köln urteilte hingegen im Sinne der Arbeitgeberin (Urteil vom 20.04.2023 - 1 K 1234/22, nicht rechtskräftig): Die Miete für den Stellplatz mindere bereits auf der Einnahmeseite den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagenüberlassung. Es fehle somit an einer Bereicherung der Arbeitnehmer, einer grundlegenden Voraussetzung für das Vorliegen von Arbeitslohn.
Das Finanzamt hat gegen das Urteil Revision eingelegt, und der Fall wird nun vor dem Bundesfinanzhof (BFH) verhandelt (AZ. VI R 7/23). Es bleibt abzuwarten, wie der BFH in dieser Angelegenheit entscheiden wird und welche Auswirkungen dies auf die steuerliche Behandlung von Dienstwagen und Parkplatzmieten haben könnte.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
Deutschland
0201/822896-10
http://www.frtg-essen.de
Pressekontakt:
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-22
http://www.frtg-essen.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von FRTG Steuerberatungsgesellschaft
08.05.2024 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Effektivität Rechtsschutz gegen Grundsteuerbescheide
Effektivität Rechtsschutz gegen Grundsteuerbescheide
07.05.2024 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Arbeitsverträge künftig auch via E Mail
Arbeitsverträge künftig auch via E Mail
10.04.2024 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Die Zukunft der Geschäftsabwicklung: Deutschland führt verbindliche Nutzung von E-Rechnungen ein
Die Zukunft der Geschäftsabwicklung: Deutschland führt verbindliche Nutzung von E-Rechnungen ein
20.03.2024 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Wohngebäuden
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Wohngebäuden
28.02.2024 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Betriebliche Gesundheitsförderung - Mitarbeiter von der FRTG Essen profitieren von 600 Euro jährlich
Betriebliche Gesundheitsförderung - Mitarbeiter von der FRTG Essen profitieren von 600 Euro jährlich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
08.05.2024 | First Majestic Silver Corp.
First Majestic gibt Finanzergebnisse für das 1. Quartal 2024 und Ausschüttung einer Quartalsdividende bekannt
First Majestic gibt Finanzergebnisse für das 1. Quartal 2024 und Ausschüttung einer Quartalsdividende bekannt
08.05.2024 | Granada Gold Mine Inc.
Granada Gold Mine stößt bei den letzten auf Gold abzielenden Tiefenbohrungen auf eine 177 Meter mächtige Mineralisierungszone mit massiven kritischen
Granada Gold Mine stößt bei den letzten auf Gold abzielenden Tiefenbohrungen auf eine 177 Meter mächtige Mineralisierungszone mit massiven kritischen
08.05.2024 | Arcadia Minerals Ltd.
500.000 $ Kapitalerhöhung
500.000 $ Kapitalerhöhung
08.05.2024 | Medigene AG
Medigene AG sichert sich erfolgreich rund EUR 5,9 Millionen aus überzeichneter Kapitalmaßnahme
Medigene AG sichert sich erfolgreich rund EUR 5,9 Millionen aus überzeichneter Kapitalmaßnahme