Dienstwagen und Parkplatzmiete: Finanzgericht Köln entscheidet zugunsten von Arbeitgebern
17.04.2024 / ID: 410454
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Das Finanzgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass Zahlungen von Arbeitnehmern an ihre Arbeitgeber für die Anmietung von Parkplätzen den geldwerten Vorteil der Dienstwagennutzung mindern. Die Entscheidung erging in einem konkreten Fall, in dem eine Arbeitgeberin ihren Beschäftigten die Möglichkeit bot, in der Nähe ihres Arbeitsplatzes einen Parkplatz für monatlich 30 Euro anzumieten. Einigen Mitarbeitern standen zudem Firmenwagen für private Zwecke zur Verfügung.Die Arbeitgeberin hatte den geldwerten Vorteil für die private Nutzung der Dienstwagen nach der 1%-Regelung berechnet und dabei die von den Mitarbeitern gezahlte Stellplatzmiete abgezogen. Das Finanzamt kritisierte diese Vorgehensweise, da die Mietzahlungen den nach der 1%-Methode ermittelten Nutzungswert nicht mindern dürften. Nach Ansicht des Finanzamts gehöre die Stellplatzmiete nicht zu den Gesamtkosten des Fahrzeugs, da ein Parkplatz an der Arbeitsstätte nicht zwingend erforderlich sei und es sich um eine freiwillige Leistung der Beschäftigten handle.
Das Finanzgericht Köln urteilte hingegen im Sinne der Arbeitgeberin (Urteil vom 20.04.2023 - 1 K 1234/22, nicht rechtskräftig): Die Miete für den Stellplatz mindere bereits auf der Einnahmeseite den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagenüberlassung. Es fehle somit an einer Bereicherung der Arbeitnehmer, einer grundlegenden Voraussetzung für das Vorliegen von Arbeitslohn.
Das Finanzamt hat gegen das Urteil Revision eingelegt, und der Fall wird nun vor dem Bundesfinanzhof (BFH) verhandelt (AZ. VI R 7/23). Es bleibt abzuwarten, wie der BFH in dieser Angelegenheit entscheiden wird und welche Auswirkungen dies auf die steuerliche Behandlung von Dienstwagen und Parkplatzmieten haben könnte.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
Deutschland
0201/822896-10
http://www.frtg-essen.de
Pressekontakt:
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-22
http://www.frtg-essen.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von FRTG Steuerberatungsgesellschaft
16.12.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Steuerrechtliche Einordnung NFT-Handel durch Finanzgericht - Was Händler jetzt wissen müssen
Steuerrechtliche Einordnung NFT-Handel durch Finanzgericht - Was Händler jetzt wissen müssen
09.12.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Wachstums- & Nachfolgeplanung: Weichen für die Zukunft stellen
Wachstums- & Nachfolgeplanung: Weichen für die Zukunft stellen
03.12.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Fazit und Ausblick - Was die Krypto-Besteuerung 2025 und danach bringt (Teil 4 von 4)
Fazit und Ausblick - Was die Krypto-Besteuerung 2025 und danach bringt (Teil 4 von 4)
25.11.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Die Dokumentationspflicht - Die größte Herausforderung für Krypto-Anleger
Die Dokumentationspflicht - Die größte Herausforderung für Krypto-Anleger
18.11.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Staking, Lending & Co. - So besteuert der Fiskus Ihre Krypto-Erträge
Staking, Lending & Co. - So besteuert der Fiskus Ihre Krypto-Erträge
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.12.2025 | JS Research
Zwischen Zoll-Zickzack, Zinswende und Rekordmetallen!
Zwischen Zoll-Zickzack, Zinswende und Rekordmetallen!
27.12.2025 | Gooßen, Heuermann und Partner mbB
Betriebswirtschaftliche Beratung bei Gooßen, Heuermann und Partner: Mehr als nur Steuern
Betriebswirtschaftliche Beratung bei Gooßen, Heuermann und Partner: Mehr als nur Steuern
26.12.2025 | JS Research
Gold- und Kupferkönner wie Hannan Metals sind gefragter denn je!
Gold- und Kupferkönner wie Hannan Metals sind gefragter denn je!
25.12.2025 | JS Research
Top-Firma meldet Rekord-Bohrergebnisse wie am Fließband!
Top-Firma meldet Rekord-Bohrergebnisse wie am Fließband!
24.12.2025 | JS Research
Bei diesem Unternehmen wird das Projekt von Tag zu Tag signifikant wertvoller!
Bei diesem Unternehmen wird das Projekt von Tag zu Tag signifikant wertvoller!

