Pressemitteilung von FRTG Steuerberatungsgesellschaft

Steuerliche Außenprüfung ab 2025


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Steuerliche Außenprüfung ab 2025Ab 2025 treten in Deutschland umfassende Änderungen im steuerlichen Außenprüfungsverfahren in Kraft - maßgeblich getrieben durch die EU-DAC 7-Richtlinie und weitreichende Reformen des Steuerverfahrensrechts. Ziel ist es, Prüfungsprozesse zu beschleunigen, die Transparenz zu erhöhen und die Zusammenarbeit der Finanzbehörden innerhalb der EU zu stärken.
Neue Anforderungen an digitale Plattformen
Im Rahmen der DAC 7-Umsetzungsvorschriften sind Betreiber digitaler Plattformen künftig verpflichtet, umfassende Informationen über ihre Anbieter zu melden. Dies umfasst Daten wie Identität, Verkaufszahlen und erhaltene Entgelte. Durch den systematischen Austausch dieser Daten zwischen den EU-Mitgliedstaaten soll Steuerhinterziehung wirksamer bekämpft und die Besteuerung von Einkünften aus digitalen Geschäftsmodellen verbessert werden.
Beschleunigte Prüfungsverfahren und verschärfte Mitwirkungspflichten
Die Reform sieht vor, dass Außenprüfungen früher eingeleitet und zügiger abgeschlossen werden. Bereits sechs Monate nach Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung kann die Finanzbehörde - sofern die gesetzlich geforderten Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden - ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen aussprechen. Bei verspäteter oder unzureichender Zusammenarbeit wird ein Verzögerungsgeld in Höhe von 75 Euro pro Tag festgesetzt, das unter bestimmten Voraussetzungen mit erheblichen Zuschlägen bei wirtschaftlich leistungsstarken Steuerpflichtigen sogar täglich bis zu 25.000 Euro erreichen kann.
Verlängerte Festsetzungsfristen und klare Ablaufhemmung
Die Reform regelt zudem die Festsetzungsverjährung neu: Die Hemmung des Eintritts der Verjährung endet künftig spätestens fünf Jahre nach dem Kalenderjahr, in dem die Prüfungsanordnung bekanntgegeben wurde. Diese Maßnahme soll für mehr Vorhersehbarkeit sorgen und gewährleisten, dass steuerliche Festsetzungen auch nach Abschluss der Betriebsprüfung noch möglich sind.
Weitere Neuerungen im Prüfungsverfahren
Zu den wesentlichen Änderungen zählen:
-Reform der Betriebsprüfung: Die neuen Regelungen gelten für Steuern, die ab dem 01. Januar 2025 entstehen oder bei denen ab diesem Datum eine Prüfungsanordnung erfolgt.
-Erweiterte Mitwirkungs- und Vorlagepflichten: Steuerpflichtige müssen künftig Dokumentationen wie die Verrechnungspreisdokumentation innerhalb kürzerer Fristen unaufgefordert vorlegen.
-Erweiterung der Anzeige- und Berichtigungspflichten: Unanfechtbar festgestellte Prüfungsfeststellungen, die auch in anderen Steuerbescheiden zu Änderungen führen können, müssen nun umgehend korrigiert werden.
-Teilabschlussbescheid und verbindliche Zusage: Mit dem Antrag auf einen Teilabschlussbescheid erhalten Steuerpflichtige die Möglichkeit, einzelne Besteuerungsgrundlagen separat klären zu lassen und frühzeitig verbindliche Zusagen für zukünftige Sachverhalte zu erwirken.
-Rahmenvereinbarungen zum Prüfungsablauf: Regelmäßige Gespräche und klar definierte Prüfungspläne zwischen Finanzbehörde und Steuerpflichtigen sollen den Ablauf der Prüfung transparenter und effizienter gestalten.
Diese Reformen markieren einen bedeutenden Schritt in der Modernisierung des deutschen Steuerprüfungsverfahrens. Die neuen Maßnahmen versprechen eine zeitnähere Festsetzung von Steuern, eine Reduzierung von Prüfungsdauern sowie eine verstärkte Kooperation zwischen den Steuerbehörden, wodurch letztlich auch die Planbarkeit für Steuerpflichtige verbessert wird.

(Bildquelle: iStock-1473781095)

Firmenkontakt:

FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
Deutschland
0201/822896-10

http://www.frtg-essen.de

Pressekontakt:

FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-22
http://www.frtg-essen.de


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von FRTG Steuerberatungsgesellschaft
11.02.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
BFH-Urteil stärkt Steuerpflichtige
07.01.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Wichtige Neuerungen durch das Jahressteuergesetz 2024
Weitere Artikel in dieser Kategorie
25.02.2025 | Futter Shuttle Inh. Marko Stojcevic
Futter Shuttle Hochwertiges Hunde- und Katzenfutter
25.02.2025 | JS Research
Energie und Nahrung - Uran und Kali
25.02.2025 | weitkamp marketing GmbH
Agentur setzt auf Homeoffice als Zukunftsmodell
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 55
PM gesamt: 422.659
PM aufgerufen: 71.734.759