Steuerliche Außenprüfung ab 2025
25.02.2025 / ID: 424898
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Ab 2025 treten in Deutschland umfassende Änderungen im steuerlichen Außenprüfungsverfahren in Kraft - maßgeblich getrieben durch die EU-DAC 7-Richtlinie und weitreichende Reformen des Steuerverfahrensrechts. Ziel ist es, Prüfungsprozesse zu beschleunigen, die Transparenz zu erhöhen und die Zusammenarbeit der Finanzbehörden innerhalb der EU zu stärken.Neue Anforderungen an digitale Plattformen
Im Rahmen der DAC 7-Umsetzungsvorschriften sind Betreiber digitaler Plattformen künftig verpflichtet, umfassende Informationen über ihre Anbieter zu melden. Dies umfasst Daten wie Identität, Verkaufszahlen und erhaltene Entgelte. Durch den systematischen Austausch dieser Daten zwischen den EU-Mitgliedstaaten soll Steuerhinterziehung wirksamer bekämpft und die Besteuerung von Einkünften aus digitalen Geschäftsmodellen verbessert werden.
Beschleunigte Prüfungsverfahren und verschärfte Mitwirkungspflichten
Die Reform sieht vor, dass Außenprüfungen früher eingeleitet und zügiger abgeschlossen werden. Bereits sechs Monate nach Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung kann die Finanzbehörde - sofern die gesetzlich geforderten Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden - ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen aussprechen. Bei verspäteter oder unzureichender Zusammenarbeit wird ein Verzögerungsgeld in Höhe von 75 Euro pro Tag festgesetzt, das unter bestimmten Voraussetzungen mit erheblichen Zuschlägen bei wirtschaftlich leistungsstarken Steuerpflichtigen sogar täglich bis zu 25.000 Euro erreichen kann.
Verlängerte Festsetzungsfristen und klare Ablaufhemmung
Die Reform regelt zudem die Festsetzungsverjährung neu: Die Hemmung des Eintritts der Verjährung endet künftig spätestens fünf Jahre nach dem Kalenderjahr, in dem die Prüfungsanordnung bekanntgegeben wurde. Diese Maßnahme soll für mehr Vorhersehbarkeit sorgen und gewährleisten, dass steuerliche Festsetzungen auch nach Abschluss der Betriebsprüfung noch möglich sind.
Weitere Neuerungen im Prüfungsverfahren
Zu den wesentlichen Änderungen zählen:
-Reform der Betriebsprüfung: Die neuen Regelungen gelten für Steuern, die ab dem 01. Januar 2025 entstehen oder bei denen ab diesem Datum eine Prüfungsanordnung erfolgt.
-Erweiterte Mitwirkungs- und Vorlagepflichten: Steuerpflichtige müssen künftig Dokumentationen wie die Verrechnungspreisdokumentation innerhalb kürzerer Fristen unaufgefordert vorlegen.
-Erweiterung der Anzeige- und Berichtigungspflichten: Unanfechtbar festgestellte Prüfungsfeststellungen, die auch in anderen Steuerbescheiden zu Änderungen führen können, müssen nun umgehend korrigiert werden.
-Teilabschlussbescheid und verbindliche Zusage: Mit dem Antrag auf einen Teilabschlussbescheid erhalten Steuerpflichtige die Möglichkeit, einzelne Besteuerungsgrundlagen separat klären zu lassen und frühzeitig verbindliche Zusagen für zukünftige Sachverhalte zu erwirken.
-Rahmenvereinbarungen zum Prüfungsablauf: Regelmäßige Gespräche und klar definierte Prüfungspläne zwischen Finanzbehörde und Steuerpflichtigen sollen den Ablauf der Prüfung transparenter und effizienter gestalten.
Diese Reformen markieren einen bedeutenden Schritt in der Modernisierung des deutschen Steuerprüfungsverfahrens. Die neuen Maßnahmen versprechen eine zeitnähere Festsetzung von Steuern, eine Reduzierung von Prüfungsdauern sowie eine verstärkte Kooperation zwischen den Steuerbehörden, wodurch letztlich auch die Planbarkeit für Steuerpflichtige verbessert wird.
(Bildquelle: iStock-1473781095)
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