Grunderwerbsteuer bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen - Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung
13.05.2025 / ID: 428012
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
In den letzten Jahren haben sich sowohl gesetzliche Regelungen als auch die Rechtsprechung in diesem Bereich weiterentwickelt. Insbesondere der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit mehreren Urteilen Klarstellungen vorgenommen, die für Unternehmen und Investoren von Bedeutung sind.(NWB Datenbank)Grundlagen der Grunderwerbsteuer bei Anteilserwerben
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG unterliegt der Erwerb von mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft der Grunderwerbsteuer. Dies gilt sowohl für unmittelbare als auch für mittelbare Erwerbe. Ziel dieser Regelung ist es, sogenannte "Share Deals", bei denen Grundstücke durch Anteilsübertragungen den Eigentümer wechseln, der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen.
Aktuelle Rechtsprechung des BFH
1.Treuhänderische Anteilserwerbe
In seinem Urteil vom 10. April 2024 (Az. II R 34/21) hat der BFH entschieden, dass bei treuhänderisch gehaltenen Anteilen eine wirtschaftliche Betrachtungsweise anzuwenden ist. Demnach sind die Anteile dem Treugeber zuzurechnen, was Auswirkungen auf die Frage hat, ob eine Anteilsvereinigung im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG vorliegt. Diese Entscheidung betont die Bedeutung der wirtschaftlichen Zurechnung bei der Beurteilung von Grunderwerbsteuerpflichten .(NWB Datenbank)
2.Anteilsübertragungen im Ausland
Mit Urteil vom 25. September 2024 (Az. II R 36/21) stellte der BFH klar, dass auch bei Anteilsübertragungen im Ausland Grunderwerbsteuer anfallen kann, sofern die betroffene Gesellschaft in Deutschland belegenen Grundbesitz hält. Dies gilt unabhängig davon, ob eine sogenannte Verlängerung der Beteiligungskette vorliegt.
Mittelbare Anteilsübertragungen
Das Finanzgericht Münster hat in einem Urteil betont, dass bei mittelbaren Anteilsübertragungen die Beteiligungsquoten "durchzurechnen" sind. Eine Vereinigung oder Übertragung von mindestens 95 % der Anteile setzt voraus, dass der Erwerber über vermittelnde Beteiligungen tatsächlich zu mindestens 95 % am Vermögen der grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist.(FG Münster,Urteil vom 17.9.2008 8 K 4659/05 GrE)
Steuerbefreiungen und Ausnahmen
Das Grunderwerbsteuergesetz sieht in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen vor. So kann beispielsweise die Übertragung von Anteilen im Rahmen von Umstrukturierungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. Allerdings sind die Anforderungen hierfür hoch, und die Rechtsprechung betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung jedes Einzelfalls.(NWB Datenbank)
Fazit
Die Grunderwerbsteuerpflicht beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen ist ein komplexes und sich ständig weiterentwickelndes Rechtsgebiet. Die aktuelle Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen steuerlichen Planung und Beratung bei Anteilsübertragungen, insbesondere wenn grundbesitzende Gesellschaften betroffen sind. Unternehmen und Investoren sollten sich der steuerlichen Implikationen bewusst sein und gegebenenfalls frühzeitig steuerlichen Rat einholen, um unerwartete Steuerbelastungen zu vermeiden.
Hinweis: Dieser Pressebericht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.
(Bildquelle: iStock-115910724)
Firmenkontakt:
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
Deutschland
0201/822896-10
http://www.frtg-essen.de
Pressekontakt:
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Ralf Klein
Essen
Alfredstr. 157
0201/822896-22
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von FRTG Steuerberatungsgesellschaft
18.08.2026 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Teil 4: Degressive Abschreibung – Mehr Liquidität durch höhere Anfangsabschreibungen
Teil 4: Degressive Abschreibung – Mehr Liquidität durch höhere Anfangsabschreibungen
28.07.2026 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Serie „Steuerliche Investitionsförderung für Unternehmen“
Serie „Steuerliche Investitionsförderung für Unternehmen“
21.07.2026 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) richtig lesen – die wichtigsten Kennzahlen einfach erklärt
Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) richtig lesen – die wichtigsten Kennzahlen einfach erklärt
14.07.2026 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Grundsteuer C – Kommt jetzt die Zusatzsteuer auf baureife Grundstücke?
Grundsteuer C – Kommt jetzt die Zusatzsteuer auf baureife Grundstücke?
07.07.2026 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Investitionsbooster 2026: Jetzt investieren und Steuern sparen
Investitionsbooster 2026: Jetzt investieren und Steuern sparen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.08.2026 | GOLDINVEST Consulting GmbH
Juggernaut Exploration bestätigt mächtige Vererzungsstrukturen über 600 Meter Streichlänge
Juggernaut Exploration bestätigt mächtige Vererzungsstrukturen über 600 Meter Streichlänge
27.08.2026 | DIKT GmbH
Wirtschaftspersonalie: Dr. Nikolai A. Behr erhält internationale CSP-Auszeichnung
Wirtschaftspersonalie: Dr. Nikolai A. Behr erhält internationale CSP-Auszeichnung
27.08.2026 | RetterFinanz
Feuerwehr und BU: Wenn der Retter zum Risiko wird
Feuerwehr und BU: Wenn der Retter zum Risiko wird
27.08.2026 | RetterFinanz
Die Heilfürsorge-Falle: teuer versichert im Ruhestand
Die Heilfürsorge-Falle: teuer versichert im Ruhestand
27.08.2026 | BusinessCode
BusinessCode bietet Arbeitsplätze während der Nordbrückensperrung an
BusinessCode bietet Arbeitsplätze während der Nordbrückensperrung an

