Anwaltskanzlei Sachse - Anwälte Offenbach - Arbeitsrecht Offenbach
26.05.2011 / ID: 15644
Politik, Recht & Gesellschaft
Schickt ein Unternehmen einen Mitarbeiter vorübergehend zum Beispiel zu einer Baustelle ins Ausland ohne vorher eine besondere Entlohnung zu vereinbaren, schuldet der Arbeitgeber somit die nach § 612 BGB übliche Vergütung. Die Vergütung bestimmt sich hierbei nicht nach dem Einsatz- sondern nach dem entsprechenden Einstellungsort.
Der Kläger war bei einem Bauunternehmens mit Sitz in Brandenburg als Maurer beschäftigt, arbeitete aber überwiegend auf Baustellen in Dänemark. Hierfür verlangte er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Berufung auf § 612 BGB, die in Dänemark für einen dort eingestellten Maurer üblichen Lohnhöhe.
Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst dem Kläger lediglich den Mindestlohn Ost zugesprochen. Der Kläger kann also mangels einer anderweitigen Vergütungsvereinbarung für seinen Auslandseinsatz in Dänemark lediglich den Mindestlohn Ost verlangen.
Denn entsendet ein Unternehmen des Bauhauptgewerbes einen Bauarbeiter vorübergehend zum Arbeitseinsatz ins Ausland, und wird für diesen Einsatz keine besondere Geldabsprache getroffen, schuldet der Arbeitgeber nach § 612 BGB die übliche Vergütung.
Und diese richtet sich nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe, sofern in einem vergleichbaren Wirtschaftskreis tatsächlich keine höhere Vergütung für Auslandseinsätze gewährt wird.
Ob nun in diesen Fällen der Mindestlohn West oder der Mindestlohn Ost zu zahlen ist, bestimmt sich ausschließlich nach dem Einstellungsort.
Weitere Informationen zum Thema <a href="http://kanzlei-sachse.de/Arbeitsrecht_Offenbach_Arbeitsrecht_Langen_Egelsbach. html">Arbeitsrecht Offenbach</a>, <a href="http://www.kanzlei-sachse.de/Verkehrsrecht_OWIG_Langen_Offenbach_ Moerfelden.html">Verkehrsrecht Offenbach</a> und Familienrecht Offenbach (http://kanzlei-sachse.de/Familienrecht_Langen_Offenbach_Dreieich_Isenburg.html) erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://kanzlei-sachse.de - Ihre Anwälte Offenbach (http://kanzlei-sachse.de).
http://www.kanzlei-sachse.de
Anwaltskanzlei Sachse
August-Bebel-Str. 29 63225 Lamgen
Pressekontakt
http://www.kanzlei-sachse.de
Anwaltskanzlei Sachse
August-Bebel-Str. 29 63225 Langen
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Fabian Sachse
14.10.2013 | Fabian Sachse
Mietrecht - Untermiete - Rechtsanwalt Darmstadt
Mietrecht - Untermiete - Rechtsanwalt Darmstadt
31.05.2013 | Fabian Sachse
Rechtsanwalt Strafrecht - Filesharing - kein Kavaliersdelikt -
Rechtsanwalt Strafrecht - Filesharing - kein Kavaliersdelikt -
31.05.2013 | Fabian Sachse
Verkehrsrecht: Haftung -Parken am Hang nur mit Handbremse!
Verkehrsrecht: Haftung -Parken am Hang nur mit Handbremse!
31.05.2013 | Fabian Sachse
Familienrecht - neues Sorgerecht für unverheiratete Eltern!
Familienrecht - neues Sorgerecht für unverheiratete Eltern!
24.04.2013 | Fabian Sachse
BGH: Wohnungseigentumsrecht: Nichtladung eines WEG Mitglieds
BGH: Wohnungseigentumsrecht: Nichtladung eines WEG Mitglieds
Weitere Artikel in dieser Kategorie
10.07.2025 | Conterganstiftung
Bundesverwaltungsgericht bestätigt langjährige Rechtspraxis für Anerkennung von Conterganschäden
Bundesverwaltungsgericht bestätigt langjährige Rechtspraxis für Anerkennung von Conterganschäden
09.07.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
09.07.2025 | Caroline Dostal
Drei Tipps zu Frauen, Macht und Karriere für Kanzler Merz
Drei Tipps zu Frauen, Macht und Karriere für Kanzler Merz
07.07.2025 | Kanzlei Frank Herrig-Jansen
Gericht mit Würfelfaktor: Arbeitsrecht wird zur Lotterie
Gericht mit Würfelfaktor: Arbeitsrecht wird zur Lotterie
07.07.2025 | Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi & Wilden
Schadensersatz bei Datenschutzverstößen - "Erforderlichkeit" nach DSGVO in Betriebsvereinbarungen
Schadensersatz bei Datenschutzverstößen - "Erforderlichkeit" nach DSGVO in Betriebsvereinbarungen
