Pressemitteilung von Ulrich Horrion

Insolvenzantrag eines Gläubigers kann rechtsmissbräuchlich sein - Rechtsanwalt Insolvenzrecht Dresden


15.06.2011 / ID: 17599
Politik, Recht & Gesellschaft

Rechtsgrundsatz - Rechtsanwalt Insolvenzrecht Dresden

Der Insolvenzantrag eines Gläubigers ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn Gläubiger den ausschließlichen Zweck verfolgt, einen Mitbewerber zu verdrängen (BGH, Beschluss vom 19.05.2011, Az.: IX ZB 214/10).

Sachverhalt Rechtsanwalt - Insolvenzrecht Dresden

Gläubiger G stellt einen Insolvenzantrag gegen Schuldner S wegen Teilforderung i. H. v. 1.000.000,00 EUR. Das Insolvenzgericht fasst nach Einholung eines Gutachtens Eröffnungsbeschluss. S legt ohne Erfolg sofortige Beschwerde, sodann Rechtsbeschwerde ein. S rügt die Verletzung von Art. 103 Grundgesetz(Verletzung rechtl. Gehörs).

Rechtsgründe - Rechtsanwalt Insolvenzrecht Dresden

Art. 103 Grundgesetz ist nicht verletzt. Entscheidungserhebliches Vorbringen der S wurde nicht übergangen. Nach § 14 I Insolvenzordnung ist ein Gläubigerantrag nur zulässig, wenn er ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat. Davon ist regelmäßig auszugehen. Nur dann, wenn der Gläubiger ausschließlich das Interesse hat, einen Konkurrenten aus dem Markt zu verdrängen, ist der Insolvenzantrag missbräuchlich. Vorliegend erstrebt G zumindest auch eine teilweise Befriedigung ihrer Forderung.

Mein Rechtstipp - Rechtsanwalt Insolvenzrecht Dresden

"Für einen privatrechtlichen Gläubiger ist ein Insolvenzantrag meist nicht sinnvoll und mit einem Kostenrisiko verbunden.", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Insolvenzrecht Dresden Rechtsanwalt Dresden Insolvenzrecht Pirna Insolvenzrecht Radeberg Insolvenzrecht Dippoldiswalde Insolvenzrecht Chemnitz Insolvenzrecht Oschatz

http://www.insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de
Insolvenzrecht Dresden
Radeberger Straße 26 01099 Dresden

Pressekontakt
http://www.insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9 01099 Dresden


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Ulrich Horrion
Weitere Artikel in dieser Kategorie
08.05.2025 | BBZ-Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
08.05.2025 | BBZ-Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Der Prinz auf dem Narrenschiff
08.05.2025 | Corni DER verrückte Bauingenieur #KSDR
80 Jahre Kriegsende
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 61
PM gesamt: 425.679
PM aufgerufen: 72.208.039