Anwalt Offenbach und Anwalt Dreieich - Anwaltskanzlei Sachse - Verkehrsrecht
25.09.2011 / ID: 29547
Politik, Recht & Gesellschaft
Die sogenannte Grüne Karte ist der Versicherungsnachweis für den internationalen Kraftverkehr. Sie enthält wichtige Daten über Fahrzeug, Halter, und dessen Versicherung und ist bei jedem Kfz-Haftpflichtversicherer kostenfrei erhältlich.
Heute ist die Grüne Karte in vielen Ländern Europas nicht mehr zwingend erforderlich, denn seit 1974 gilt das so genannte "Kennzeichenabkommen". Somit gilt statt der grünen Karte das amtliche Kennzeichen des Wagens als alleiniger Versicherungsnachweis.
Allerdings sollte die Karte auf jeden Fall, soweit vorhanden, nach einem Unfall herausverlangt werden, da sie die für die Schadensregulierung erforderlichen Versicherungsangaben enthält und in vielen Fällen eine sog. Deckungsanfrage bei der entsprechenden Versicherung überflüssig macht.
Vorgeschrieben ist die Grüne Karte bei Reisen in folgenden Ländern:
Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Iran, Irak, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Rumänien, Tunesien, Türkei, Ukraine.
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