promoted | Saturdays for Children
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Pressemitteilung von Ulrich Horrion
Sexuelle Belästigung kann Arbeitgeberkündigung rechtfertigen - Arbeitsrecht Dresden
10.01.2012 / ID: 42995
Politik, Recht & Gesellschaft
Rechtsgrundsatz - Arbeitsrecht Dresden
Im Rahmen der Interessenabwägung bei der Frage der außerordentlichen Kündigung aufgrund sexueller Belästigung ist § 12 Abs. 3 AGG zu beachten, wonach der Arbeitgeber zur Ergreifung angemessener Maßnahmen verpflichtet ist (BAG, Urteil vom 09.04.2011, Az. 2 AZR 323/10).
Sachverhalt - Arbeitsrecht Dresden
Arbeitnehmer A ist Produktmanager in einem Möbelhaus. 2007 macht er sexuelle Anspielungen gegenüber einer Kollegin. A erhält eine Abmahnung. 2008 kommt es zu 4 weiteren sexuellen Anspielungen. Der Arbeitgeber erklärt jetzt die außerordentliche Kündigung. Das Bundesarbeitsgericht gibt dem Arbeitgeber recht.
Rechtsgründe - Arbeitsrecht Dresden
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung bereits nach § 626 Abs. 1 BGB. Die erforderliche Interesseabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wurde richtig ausgeübt. Nach § 3 Abs. 4 AGG liegt eine sexuelle Belästigung bereits vor, wenn durch das Verhalten des Belästigenden die Würde der Person verletzt wird. Es reicht, wenn die Unerwünschtheit für die verletzte Person objektiv erkennbar war. Auf die Vorstellung des Belästigenden kommt es nicht an. § 12 Abs. 3 AGG verlangt vom Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zum Schutz der verletzten Person (z.B. Versetzung, Umsetzung oder gar außerordentliche Kündigung).
Mein Rechtstipp - Arbeitsrecht Dresden
"Der Arbeitgeber sollte sexuelle Belästigungen in seinem Unternehmen sehr ernst nehmen. Er ist verpflichtet, zum Schutz der verletzten Person einzuschreiten.", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
Arbeitsrecht Dresden Rechtsanwalt Rechtsanwalt Arbeitsrecht Dresden Arbeitsrecht Pirna Dippoldiswalde Radeberg Radebeul
http://www.arbeitsrecht-dresden.rechtsanwalt-horrion.de
Arbeitsrecht Dresden
Radeberger Straße 9 01099 Dresden
Pressekontakt
http://www.arbeitsrecht-dresden.rechtsanwalt-horrion.de
Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radeberger Straße 9 01099 Dresden
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Ulrich Horrion
16.11.2016 | Ulrich Horrion
Bearbeitungsgebühren in Bausparverträgen unzulässig.
Bearbeitungsgebühren in Bausparverträgen unzulässig.
06.11.2014 | Ulrich Horrion
Banken müssen Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen zurückzahlen.
Banken müssen Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen zurückzahlen.
05.08.2014 | Ulrich Horrion
Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Insolvenzrecht
Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Insolvenzrecht
07.01.2014 | Ulrich Horrion
Hohes Risiko der Insolvenzanfechtung bei inkongruenten Vermögensverschiebungen.
Hohes Risiko der Insolvenzanfechtung bei inkongruenten Vermögensverschiebungen.
06.01.2014 | Ulrich Horrion
Trotz schleppender Zahlungen keine Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht.
Trotz schleppender Zahlungen keine Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht.
Weitere Artikel in dieser Kategorie
11.09.2025 | Dr. Cetin Ay Unternehmensgruppe
Europa braucht Brückenbauer
Europa braucht Brückenbauer
11.09.2025 | ARAG SE
ARAG, stimmt das?
ARAG, stimmt das?
11.09.2025 | Caroline Dostal
Von politischen Rednern und Rednerinnen - Redner Preis
Von politischen Rednern und Rednerinnen - Redner Preis
10.09.2025 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Dieter Adler erneut zum Vorstandvorsitzenden des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes (DPNW) gewählt
Dieter Adler erneut zum Vorstandvorsitzenden des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes (DPNW) gewählt
10.09.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
