promoted | Saturdays for Children
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.

Pressemitteilung von Fabian Sachse

Rechtsanwalt Frankfurt, Rechtsanwalt Bad Homburg, Kelsterbach, Arbeitsrecht


31.01.2012 / ID: 45646
Politik, Recht & Gesellschaft

Im Arbeitsrecht wurde bislang uneinheitlich entschieden, ob der Anspruch auf eine nicht zur Abgeltung der Arbeitsleistung gewährte Gratifikation bzw. Weihnachtsgeld von einem ungekündigten Arbeitsverhältnis im Fälligkeitszeitpunkt abhängen kann.

Nun hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 entschieden, dass jedenfalls im Rahmen einer arbeitsvertraglichen Regelung (auch wenn diese vorformuliert wurde und damit sog. AGB im Sinne des Gesetzes vorliegen) eine Klausel
wirksam ist, die den Anspruch von einem ungekündigten Arbeitsverhältnis abhängig macht.
Es ist dabei auch unerheblich, welche Seite das Arbeitsverhältnis gekündigt hat.

Im der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin auf Weihnachtsgeld geklagt, die mit dem Novembergehalt fällig geworden wäre. Das Arbeitsverhältnis war aber vom Arbeitgeber bereits mit Schreiben vom 23.11.2009 gekündigt worden, sodass im Zeitpunkt der Fälligkeit kein "ungekündigtes" Arbeitsverhältnis mehr bestand.

Es sei auch unerheblich, welche Seite das Arbeitsverhältnis gekündigt habe. Das BAG verwies die Sache aber zur weiteren Sachaufklärung an das LAG Hamm zurück, da geklärt werden müsse, ob ggf. eine treuwidrige Kündigung vorliege, die nur zu dem Zweck ausgesprochen wurde, das Entstehen des Anspruchs auf Weihnachtsgeld zu verhindern, ebenso wies das BAG darauf hin, dass stets in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob mit der Sonderzahlung nicht doch Dienste abgegolten werden.

Für den Arbeitgeber bietet die Entscheidung weitere Rechtssicherheit, da entsprechende Klauseln in den Verträgen wirksam sind und der Arbeitsvertrag insoweit vorformuliert werden kann.

Weitere Informationen zum Thema Rechtsanwalt Arbeitsrecht Frankfurt (http://anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de/index.php/arbeitsrecht-frankfurt-eschborn-oberursel.html), Rechtsanwalt Frankfurt (http://anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de/index.php/rechtsanwalt-frankfurt-rechtsanwalt-oberursel-bad-homburg-ueber-uns.html) und Rechtsanwalt Bad Homburg (http://anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de/) erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de
Rechtsanwalt Frankfurt Rechtsanwalt Bad Homburg Arbeitsrecht

anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de
Kanzlei Sachse - Rechtsanwälte
Kennedyallee 93 60596 Frankfurt am Main

Pressekontakt
http://kanzlei-sachse.de
Kanzlei Sachse - Rechtsanwälte
August-Bebel-Straße 29 63225 Langen


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Fabian Sachse
Weitere Artikel in dieser Kategorie
11.09.2025 | Dr. Cetin Ay Unternehmensgruppe
Europa braucht Brückenbauer
11.09.2025 | ARAG SE
ARAG, stimmt das?
10.09.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 2
PM gesamt: 429.898
PM aufgerufen: 73.096.801