BAG - Keine Herausgabe des Gewinns bei Wettbewerbsverbot
24.10.2012 / ID: 85107
Politik, Recht & Gesellschaft
Nicht selten enthalten Arbeitsverträge sog. Wettbewerbsverbote, die es dem Arbeitnehmer auch nach Ende seiner Tätigkeit untersagen, in direkten Wettbewerb mit seinem ehemaligen Arbeitgeber zu treten. Wird dieses Wettbewerbsverbot verletzt, stellt sich nicht nur die Frage, ob ein daraus resultierender Schaden zu ersetzen ist. Es war bislang auch unklar, was mit dem Einkommen geschieht, das der Arbeitnehmer durch seine wettbewerbsverbotswidrige Tätigkeit erzielt, insbesondere, ob er den Gewinn an den Verletzten herauszugeben hat.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun entschieden, dass der Arbeitnehmer gemäß § 61 Abs. 1 HGB keine Herausgabe des Gehalts schuldet, dass er trotz Verletzung des Wettbewerbsverbots erzielt hat.
Insoweit hat das BAG klargestellt, dass Arbeitsverträge nicht unter die Regelung des § 61 Abs.1 HGB fallen.
Im vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall, hatte ein Arbeitnehmer während der Freistellung eine Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen, der im Wettbewerb mit dem ehemaligen Arbeitgeber stand. Der ehemalige Arbeitgeber klagte auf Herausgabe des dort erzielten Lohns, hilfsweise darauf, dass zumindest der dort bezogene Lohn auf die während der Freistellung bestehenden Ansprüche angerechnet werde.
Das Bundesarbeitsgericht verneinte beides. Zwar könne es gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Arbeitnehmer bei Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot eine Konkurrenztätigkeit aufnehme und dann trotzdem den Lohn fordere. Ein solcher Fall liege aber nicht vor. (BAG Urteil vom 17.10.2012 Az.: 10 AZR 809/11).
Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber vergessen, die Freistellung unter Anrechnung des Verdienstes einer Parallelbeschäftigung zu erklären. So kam es, dass der Arbeitnehmer sich am Ende über zwei Gehälter freuen und im Ergebnis bereichern konnte.
Das Beispiel zeigt deutlich, wie wichtig es ist, Augenmerk auf die genaue Gestaltung von Erklärungen und Verträgen zu legen.
Als Anwaltskanzlei mit Standorten in Frankfurt am Main, Langen (Hessen) und Offenbach am Main, beraten und vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir sind Ihr Rechtsanwalt Frankfurt (http://kanzlei-sachse.de), Anwalt Frankfurt (http://kanzlei-sachse.de), Arbeitsrecht (http://kanzlei-sachse.de/node/6)
http://kanzlei-sachse.de
Kanzlei Sachse Frankfurt, Offenbach und Langen
August Bebel Straße 29 63225 Langen
Pressekontakt
http://kanzlei-sachse.de
Kanzlei Sachse - Rechtsanwälte
August-Bebel-Straße 29 63225 Langen
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Fabian Sachse
14.10.2013 | Fabian Sachse
Mietrecht - Untermiete - Rechtsanwalt Darmstadt
Mietrecht - Untermiete - Rechtsanwalt Darmstadt
31.05.2013 | Fabian Sachse
Rechtsanwalt Strafrecht - Filesharing - kein Kavaliersdelikt -
Rechtsanwalt Strafrecht - Filesharing - kein Kavaliersdelikt -
31.05.2013 | Fabian Sachse
Verkehrsrecht: Haftung -Parken am Hang nur mit Handbremse!
Verkehrsrecht: Haftung -Parken am Hang nur mit Handbremse!
31.05.2013 | Fabian Sachse
Familienrecht - neues Sorgerecht für unverheiratete Eltern!
Familienrecht - neues Sorgerecht für unverheiratete Eltern!
24.04.2013 | Fabian Sachse
BGH: Wohnungseigentumsrecht: Nichtladung eines WEG Mitglieds
BGH: Wohnungseigentumsrecht: Nichtladung eines WEG Mitglieds
Weitere Artikel in dieser Kategorie
12.11.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
11.11.2025 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Freier Zugang zur Psychotherapie muss bleiben - keine neuen Hürden für Hilfesuchende!
Freier Zugang zur Psychotherapie muss bleiben - keine neuen Hürden für Hilfesuchende!
11.11.2025 | MAROKKO ZEITUNG
König Mohammed VI. beschleunigt die Aktualisierung des Autonomieprojekts für die Sahara
König Mohammed VI. beschleunigt die Aktualisierung des Autonomieprojekts für die Sahara
10.11.2025 | Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht
10.11.2025 | Sepsishelden
Bundestags-Petition fordert Nationalen Sepsis-Plan: 30.000 Unterschriften bis 9. Dezember 2025 benötigt
Bundestags-Petition fordert Nationalen Sepsis-Plan: 30.000 Unterschriften bis 9. Dezember 2025 benötigt

