Deutsches Tierschutzbüro e.V. informiert: Tötung von ungewollten Katzenwelpen ist eine Straftat
30.07.2013
Vereine & Verbände
Es sind Bilder, die jeden Tierfreund betroffen machen, ein Katzenbaby mit blutigem Schädel in eine alte Zeitung eingewickelt, ein anderes klatschnass und tot in einem Müllbeutel verpackt. Aufgenommen wurden sie auf einem Bauernhof in Sachsen-Anhalt (Landkreis Mansfeld-Südharz), nicht etwa im vorigen Jahrhundert, sondern in den letzten Monaten.
Anwohner haben diese Aufnahmen gemacht und dem Deutschen Tierschutzbüro e.V. gesandt. Mehrfach wurden sie Zeugen, wie ungewollte Katzenwelpen getötet und wie Müll entsorgt wurden. Nachdem sie erfolglos das Gespräch mit dem verantwortlichen Tierhalter gesucht hatten, wandten sie sich hilfesuchend an das Deutsche Tierschutzbüro e.V. Der Tierschutzverein hat nun die Staatsanwaltschaft und das zuständige Veterinäramt eingeschaltet.
Stefan Klippstein, Sprecher des Deutschen Tierschutzbüros, erklärt: "Ein Tier zu töten, nur weil man es nicht durchfüttern möchte, ist schon an sich ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Es totzutreten, zu erschlagen oder zu ertränken, ist zweifelsohne grausamste Tierquälerei und durch nichts zu rechtfertigen."
Kein Verständnis hat er dafür, dass die Tötung ungewollter Katzenwelpen vielfach als Kavaliersdelikt behandelt wird, auch von den zuständigen Behörden. "Wir reden hier von Straftaten", so Klippstein.
Das Deutsche Tierschutzbüro rät daher allen Tierfreunden, die von solchen Tötungen erfahren, diese sofort bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.
"Diese grausame Tradition muss endlich ein Ende haben", fordert Klippstein. Das Deutsche Tierschutzbüro e.V. setzt sich zudem dafür ein, dass in Deutschland alle Freigänger-Katzen kastriert werden müssen.
http://www.tierschutzbuero.de
Deutsches Tierschutzbüro e.V.
An Groß Sankt Martin 6/206 50667 Köln
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