Pressemitteilung von Ulrich Horrion

Mietinteressent muss zu Beruf und Einkommen korrekte Angaben machen - Rechtsanwalt Dresden-Mietrecht


29.05.2012 / ID: 62657
Politik, Recht & Gesellschaft

Rechtsgrundsatz - Rechtsanwalt Dresden - Mietrecht

Falsche Angaben in der Selbstauskunft zu Beruf und Einkommen rechtfertigen Kündigung durch den Vermieter (Urteil Landgericht München I vom 25.03.2009, Az.: 14 S 18532/08).

Sachverhalt - Rechtsanwalt Dresden - Mietrecht

Mietinteressentin M möchte Wohnung des Vermieters V anmieten. M ist Auszubildende und arbeitet freiberuflich für die Münchner Arbeitsgemeinschaft für Psychoanalyse.

In der Selbstauskunft gibt sie aber an: Anstellungsverhältnis. Ihr Brutto gibt sie als Nettoeinkommen an.

V erfährt von den Falschangaben. Er kündigt. Ein Mietrückstand war nicht eingetreten.

Rechtsgründe - Rechtsanwalt Dresden - Mietrecht

Die Kündigung ist nach § 543 I BGB gerechtfertigt. Hiernach darf jede Partei das Mietverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen.

Die Falschangaben in der Selbstauskunft stellen einen wichtigen Grund dar. Die Fragen zu Beruf und Einkommen sind wichtige Kriterien für die Bonität des Mietinteressenten. Die Fragen sind zumutbar.

Mein Rechtstipp - Rechtanwalt Dresden - Mietrecht

"Der Mietinteressent sollte die Fragen zu Beruf und Einkommen unbedingt richtig und vollständig beantworten. Ansonsten besteht ein erhebliches Kostenrisiko (Kündigung, Räumung).", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Rechtsanwalt Dresden Kanzlei Dresden Rechtsanwalt Mietrecht Dresden Mietinteressenten Selbstauskunft

http://www.rechtsanwalt-horrion.de
Rechtsanwalt Dresden - Mietrecht
Radeberger Str. 9 01099 Dresden

Pressekontakt
http://www.rechtsanwalt-horrion.de
Rechtsanwalt Dresden - Kanzlei Horrion - Mietrecht
Radeberger Strasse 9 01099 Dresden


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Ulrich Horrion
Weitere Artikel in dieser Kategorie
07.11.2025 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Sturmschäden durch umstürzende Bäume: Neue Baumhaftung
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 3
PM gesamt: 431.939
PM aufgerufen: 73.984.767